Pyrotechnik in den Stadien
Martin Kind plädiert für gemeinsames Konzept der Clubs

Martin Kind setzt sich für ein neues Konzept gegen Pyrotechnik ein. Foto: Swen Pförtner/dpa
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HANNOVER (dpa) - Im Kampf gegen Pyrotechnik hat sich Martin Kind für ein Umdenken des Deutschen Fußball-Bundes und ein gemeinsames Sicherheitskonzept starkgemacht.

«Der DFB, der die Strafen ausspricht, sollte zur Kenntnis nehmen, dass diese in den vergangenen Jahren nichts bewirkt haben. Ich sehe keinen Sinn in den Strafen», sagte der Geschäftsführer von Hannover 96 der Deutschen Presse-Agentur. Durch diese Gelder sollten Sicherheitskonzepte erarbeitet werden.

Kontrolliertes Abbrennen denkbar

Kind schlägt vor, dass der DFB und die DFL ein Konzept für alle Proficlubs erarbeiten, über das die Gesellschafterversammlung der 36 Bundesligavereine entscheiden soll. «Wichtig: Alle Bundesligaclubs sollten nach diesem Konzept arbeiten. Alle Optionen sind zu diskutieren, zum Beispiel auch personalisierte Sitz- statt Stehplätze», sagte der 79-Jährige.

Vom Grundsatz her halte Kind auch das kontrollierte Abbrennen von Pyrotechnik für denkbar. Momentan sieht er darin jedoch keinen Konsens mit den Fans. «Den Befürwortern in den Kurven scheint es gerade Spaß zu machen, weil es nicht legal ist», sagte Kind.

Strafgelder gestiegen

Erst Mitte Dezember war dem 1. FC Köln vom Kontrollausschuss des DFB-Sportgerichts ein Strafantrag in Höhe von 595.000 Euro zugestellt worden. Der Club will sich gegen die Höhe der Strafe wehren, Geschäftsführer Christian Keller bezeichnete Verbandsstrafen als «fernab der Realität der deutschen Fußball- und Fankultur».

Allein in der vergangenen Saison sprach das Sportgericht Geldstrafen in Höhe von rund acht Millionen Euro aus. Kinds Club Hannover 96 rangierte mit etwa 630.000 Euro auf Platz zwei der Strafentabelle hinter Eintracht Frankfurt, das rund 860.000 Euro zahlen musste. Seit dem Ende der Corona-Pandemie sind die Strafgelder, die in Stiftungen des DFB fließen, um ein Vielfaches gestiegen. Die Höhe der Strafen wird mithilfe der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB festgestellt, in der die Vergehen aufgelistet sind.

© dpa-infocom, dpa:231229-99-434340

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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