Klage gegen Zwischenlager für Atommüll
Anwohner in Gundremmingen haben Angst vor möglichem Terroranschlag

Auf dem Gelände des früheren Kernkraftwerks steht eine Halle, in der Atommüll gelagert ist. | Foto: Stefan Puchner/dpa
  • Auf dem Gelände des früheren Kernkraftwerks steht eine Halle, in der Atommüll gelagert ist.
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Von Ulf Vogler, dpa
MÜNCHEN (dpa) - Die Sicherheit des Atommüll-Zwischenlagers im schwäbischen Gundremmingen wird seit Donnerstag erneut vor Gericht geprüft. Mehrere Anwohner des Lagers klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München und verlangen von der Bundesrepublik, dass die 20 Jahre alte Genehmigung der Atomanlage bei dem früheren Atomkraftwerk widerrufen wird.

Sie begründen dies unter anderem damit, dass das Brennelemente-Lager nicht ausreichend gegen den Absturz eines großen Passagierflugzeugs oder einer bewaffneten Militärmaschine geschützt sei. Zu Beginn der Verhandlung erörterten die Richter mit den Parteien verschiedene rechtliche Fragen in dem komplexen Prozess. So ging es beispielsweise darum, ob für die Genehmigung aus dem Jahr 2003 ein Bestandsschutz gilt.

Nach der ganztägigen mündlichen Verhandlung am Donnerstag beschloss der VGH, dass das Verfahren schriftlich fortgeführt wird. Das Urteil wird demnach nun ohne einen weiteren Verhandlungstermin vorgelegt werden. «Einige Wochen wird das dauern», sagte ein VGH-Sprecher am Donnerstagabend zum Zeitraum.

Die Kläger hoffen wegen eines zehn Jahre alten Urteils aus Norddeutschland auf einen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte im Juni 2013 die Zulassung des Zwischenlagers in Brunsbüttel kassiert, das Bundesverwaltungsgericht bestätigte später die Entscheidung. Beim Zwischenlager Brunsbüttel waren die Richter davon ausgegangen, das es nicht hinreichend gegen terroristische Angriffe wie den gezielten Absturz eines Airbus A380 oder einen Angriff mit panzerbrechenden Waffen geprüft worden sei.

Die bundeseigene Betreibergesellschaft der Lager, die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung, hat Zweifel an der Sicherheit der Lager bereits vor der Verhandlung in München zurückgewiesen. «Die Zwischenlager der BGZ zählen zu den bestgesicherten Anlagen in Deutschland», sagte Unternehmenssprecher Burghard Rosen. Der Schutz gegen Terror werde ständig geprüft und die Gebäude bei Bedarf nachgerüstet. Selbst bei einem von Terroristen verursachten Absturz eines Flugzeugs gebe es keine Gefahr für die Menschen in der Region.

Der Anwalt der Kläger bemängelte hingegen, dass viele Details bei der Frage der Sicherheit von den Behörden als geheim eingestuft würden. Selbst in dem Gerichtsverfahren würden Gutachten nur teilweise vorgelegt. «Alles, was Substanz hat, ist geschwärzt», kritisierte der Klägeranwalt. Unter diesen Voraussetzungen sei es letztlich kaum möglich, im Atomrecht einen Prozess in Deutschland zu führen.

Anfang der 2000er Jahre waren die Zwischenlager an den Standorten der deutschen Kernkraftwerke geplant und gebaut worden. An den dezentralen Standorten soll der Atommüll aus den Reaktoren verwahrt werden, bis es in der Bundesrepublik ein Endlager gibt. Der VGH hatte bereits im Jahr 2006 einmal Klagen gegen das Lager in Gundremmingen sowie die beiden anderen Atomzwischenlager im Freistaat, in Niederbayern und Unterfranken, abgewiesen.

Das Zwischenlager in Gundremmingen (Landkreis Günzburg) ist aktuell bis zum Jahr 2046 für die Lagerung von Castor-Behältern, die die Brennelemente enthalten, genehmigt. Gundremmingen war mit insgesamt drei Atommeilern eines der größten Kernkraftwerke Deutschlands, seit knapp zwei Jahren ist es stillgelegt.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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