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Achtung Verbraucher
Das ändert sich im August!

(Symbolbild) | Foto: © Swen Pförtner/dpa
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BERLIN (dpa/mue) - Insbesondere für Pendler bringt der August eine wichtige Änderung, aber auch für Energiekunden und im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) kommen Neuerungen.

Nur noch digitale Passbilder erlaubt

Bei der Beantragung eines neuen Personalausweises oder Reisepasses werden nur noch digitale Bilder akzeptiert, Papierfotos sind Geschichte. Akzeptiert werden von der Passbehörde nur noch digitale Fotos, die entweder direkt in der Behörde angefertigt oder auf einem festgelegten, sicheren Übermittlungsweg von einem Fotostudio dorthin gesendet werden. Die Vorgaben waren bereits im Mai in Kraft getreten, bis Ende Juli werden ins Ausnahmefällen aber noch analoge Passbilder akzeptiert.

Einspeisevergütung für Solarstrom sinkt

Wer sich eine neue Photovoltaikanlage anschafft, muss mit einer geringeren Vergütung rechnen: Die so genannte Einspeisevergütung – also der Betrag, den man für ins Netz eingespeisten Solarstrom erhält – wird halbjährlich um ein Prozent gesenkt. Die nächste Kürzung erfolgt zum 1. August.

Strengere KI-Regeln für ChatGPT & Co.

Auf ChatGPT, Gemini und andere große KI-Systeme kommen in der EU strengere Transparenzpflichten zu. Anbieter solcher allgemeinen KI-Modelle müssen offenlegen, wie ihre Systeme funktionieren und mit welchen Daten sie trainiert wurden. Grundlage ist der AI Act, ein umfassendes KI-Gesetz der EU, das Künstliche Intelligenz transparenter und sicherer machen soll. Die Regeln gelten ab dem 2. August, ihre behördliche Durchsetzung ist aber gestaffelt – ab 2026 für neue Modelle, ab 2027 für bestehende. Bei Verstößen drohen Strafen durch die Brüsseler Behörde.

Mehr Cyberschutz für elektronische Geräte

Ob Handy, Fitnesstracker oder smartes Kinderspielzeug – ab dem 1. August gelten in der EU neue Sicherheitsregeln für viele elektronische Geräte, die direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden sind. Produkte, die dann neu auf den Markt kommen, müssen nachweisen, dass sie grundlegende Anforderungen zum Schutz vor Cyberangriffen, Datenmissbrauch und Betrug erfüllen. So soll künftig vertrauliche Kommunikation besser abgesichert werden. Verbraucher sollen den erhöhten Sicherheitsstandard am CE-Kennzeichen erkennen; die neue Regelung gilt für Hersteller, Importeure und den Handel.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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