Google preferred Source So kannst du beeinflussen, mehr von marktspiegel.de in deinen Suchergebnissen zu sehen.

Heute soll das Urteil fallen
Sex-Mord beim THW!

(Symbolbild) | Foto: © Daniel Vogl/dpa
  • (Symbolbild)
  • Foto: © Daniel Vogl/dpa
  • hochgeladen von Uwe Müller

COBURG (dpa/mue) - Nach dem mutmaßlichen Mord an einer 40 Jahre alten Helferin vom Technischen Hilfswerk (THW) in Coburg will das Landgericht in der oberfränkischen Stadt heute das Urteil fällen.

Der 38 Jahre alte Angeklagte hatte zu Beginn des Prozesses eingeräumt, die Frau mit einem Kabel erwürgt und sich an ihrer Leiche vergangen zu haben. Zuvor wollen Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Plädoyers halten; die Schlussvorträge werden hinter verschlossenen Türen in nicht-öffentlicher Sitzung gehalten. Dies schreibt das Gesetz etwa vor, wenn die Plädoyers besonders grausame oder obszöne Details enthalten oder die Würde des Opfers in Gefahr geriete.

Der mutmaßliche Täter hatte über die gemeinsame Tätigkeit beim THW ein freundschaftliches Verhältnis zu der zwei Jahre älteren, promovierten Chemikerin aufgebaut, hieß es. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass der Mann gegenüber der 40-Jährigen wiederholt Annäherungsversuche gestartet hat – und stets zurückgewiesen wurde. Ihm wird Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebs sowie Störung der Totenruhe vorgeworfen.

Über seinen Verteidiger hatte der Angeklagte eingeräumt, die Leiche der Frau zunächst in einer Abstellkammer seiner Wohnung aufbewahrt und später in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt zu haben. Dort wurde sie von der Polizei gefunden. Ein Sachverständiger hält den Angeklagten laut einem Gutachten für voll schuldfähig.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

13 folgen diesem Profil

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Schnappschuss einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.