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Ermittlungen laufen
Polizei schießt Mann nieder

Das Gelände um den Ort des Geschehens wurde weiträumig abgesperrt. | Foto: © Felix Hörhager/dpa
  • Das Gelände um den Ort des Geschehens wurde weiträumig abgesperrt.
  • Foto: © Felix Hörhager/dpa
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MÜNCHEN (dpa/mue) - Im Münchner Stadtteil Schwabing ist ein Mann durch einen Schuss aus einer Polizeiwaffe schwer verletzt worden.

Der etwa 20 Jahre alte Mann sei in ein Krankenhaus gebracht worden, berichtete ein Polizeisprecher. Der Mann soll auf offener Straße mit einem pistolenähnlichen Gegenstand hantiert haben. Ein entsprechender Notruf sei gegen 17.15 Uhr bei der Polizei eingegangen, so der Sprecher. Eine Zeugin habe einen Schuss gehört. Es habe zuvor keine kriminelle Handlung gegeben. Die Polizei sei aber mit mehreren Streifen ausgerückt. «Wenn wir eine Person mit Waffe gemeldet bekommen, sind wir mit starken Kräften im Einsatz.»

Beamte hätten dann den Mann ausfindig gemacht und angesprochen – dabei sei es zum Schusswaffengebrauch seitens der Polizei gekommen. Warum geschossen wurde und wie der Ablauf des Geschehens war, sei jetzt Gegenstand von Ermittlungen. Die am Einsatz unmittelbar beteiligten Kollegen würden betreut, der pistolenähnliche Gegenstand sei sichergestellt. Ob es sich um eine echte Waffe handelte, werde noch untersucht. Noch nicht geklärt ist bisher auch die Identität des Mannes. Es sei bei ihm kein Ausweisdokument gefunden worden.

Das Gelände um den Schauplatz des Geschehens im Bereich Ecke Clemensstraße/Belgradstraße war stundenlang weiträumig abgesperrt, auch die Tram konnte nicht fahren. Es gab erhebliche Verkehrsbehinderungen. Erst am späten Abend meldete die Polizei auf der Plattform X, dass sie ihre Maßnahmen vor Ort abgeschlossen habe und die Verkehrssperren aufgehoben worden seien.

Spurensicherung und Zeugenvernehmung

Die Gegend ist belebt, Zeugen wurden direkt vor Ort befragt. Zusätzlich sei eine Zeugensammelstelle eingerichtet worden, hieß es weiter.

Kripo und Spurensicherung trafen am Ort des Geschehens ein, ebenso Beamte des Bayerischen Landeskriminalamtes. Das Landeskriminalamt ermittelt stets, wenn ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin die Waffe eingesetzt hat. Die LKA-Beamten haben zu prüfen, ob die Schusswaffe rechtmäßig eingesetzt wurde.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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