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Sicherheitslücke
Vorsicht beim Telefonieren!

Foto: © Patrick Pleul/dpa (Symbolbild)
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BERLIN (dpa/mue) - Eine Recherche des Bayerischen Rundfunks (BR) hat eine Sicherheitslücke bei Anrufen übers Smartphone aufgedeckt.

Laut BR konnten bei Telefonanrufen im Hintergrund teilweise Informationen über das betreffende Smartphone an die Anruferseite übermittelt werden, die potenzielle Cyberangriffe erleichtern könnten. Insgesamt führte der BR nach eigenen Angaben mehr als 70 Testanrufe durch; in den Netzen von Telekom und Telefónica (O2) gelangten demnach in mehreren Fällen eindeutige Gerätekennungen (IMEI-Nummern) zum Anrufer. Bei Telekom und Vodafone seien in manchen Fällen Smartphone-Modelle und Betriebssystemversionen offengelegt worden. Bösartige Hacker können damit erkennen, ob beispielsweise sämtliche Updates installiert sind oder Sicherheitslücken bestehen.

Verfassungsschutz nimmt Sicherheitsrisiken ernst

Das Bundesamt für Verfassungsschutz teilte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, Sicherheitsrisiken im gegebenen Zusammenhang sehr ernst zu nehmen. «Hierbei steht insbesondere der potenzielle Missbrauch durch fremde Mächte im Fokus. Insofern ist der Sachverhalt als sicherheitsrelevant zu werten.» Der Abfluss jeglicher Informationen, die es ermöglichten, ein Gerät oder einen Nutzer zu identifizieren, sei grundsätzlich kritisch zu sehen. Fortgeschrittene kriminelle Cybergruppierungen und staatliche Cyberakteure seien in der Lage, sämtliche Informationen zu ihrem Vorteil auszunutzen. «Somit ergeben sich auch aus der Offenlegung von IMEI-URNs sowie Geräte- und Softwareinformationen entsprechende weitere Angriffsvektoren und damit Gefährdungen. Es ist beispielsweise möglich, bei Kenntnis des konkreten Modells oder spezifischen Betriebssystems zielgerichtet Spyware einzusetzen.»

Offen blieb die Frage, ob die Sicherheitslücke nicht auch durch die verwendete Smartphone-Hardware verursacht wird. Telefónica Deutschland (O2) teilte auf dpa-Anfrage mit, der Schutz der Daten von Verbraucherinnen und Verbrauchern habe höchste Priorität. «Nach unseren Erkenntnissen lag die Ursache des beschriebenen Sachverhalts nicht in den Systemen oder den Infrastrukturen der Telekommunikationsanbieter begründet», erklärte ein Sprecher. Unabhängig davon seien zusätzliche technische Maßnahmen umgesetzt worden.

Ein Sprecher von Vodafone erklärte, die Übermittlung der technischen Daten, die bei Telefonaten für den Verbindungsaufbau genutzt würden, erfolge immer gemäß den Branchenrichtlinien durch den Verband GSMA. Um die Sicherheit fortlaufend weiter zu erhöhen, habe man die übermittelten Daten zusätzlich eingegrenzt.

Vom GSMA hieß es, die vom Bayerischen Rundfunk vorgestellten Untersuchungsergebnisse deuteten darauf hin, dass in bestimmten Fällen einige VoLTE-Dienstkonfigurationen unbeabsichtigt Gerätekennungen offenlegen könnten, jedoch keine individuellen Nutzeridentitäten. VoLTE steht für Voice over LTE und bezeichnet das Telefonieren über das mobile 4G-Datennetz (LTE). «Zwar sind bestimmte Geräteinformationen für die Bereitstellung des VoLTE-Dienstes für Kunden unerlässlich, doch empfehlen wir, bestimmte Daten zu entfernen, da diese potenziell dazu genutzt werden könnten, Verbindungen zu bestimmten Gerätetypen herzustellen, die von einzelnen Nutzern verwendet werden.»

Die Deutsche Telekom verwies auf Widersprüchlichkeiten innerhalb der internationalen Mobilfunk-Spezifikationen. Man stehe mit den Fachverbänden und der Bundesnetzagentur zu dieser Thematik im Austausch. «Wir haben im August 2026 Änderungen im Netz vorgenommen, damit Metadaten - unabhängig von Gerätefunktionen - vor der Weitergabe an der Grenze unseres Netzes entfernt werden. Wir gehen davon aus, dass weitere Netzanbieter diesem Beispiel folgen werden und dass die Mobilfunk-Spezifikationen an dieser Stelle in Zukunft klarer definieren, wie diese Prozesse technisch zu erfüllen sind.»

Ein Sprecher des vierten Mobilfunknetzbetreibers, 1&1, sagte, sein Unternehmen sei von der Problematik nicht betroffen. «Die in der Berichterstattung genannten Informationen werden im 1&1-Mobilfunknetz nicht an die Endgeräte der jeweils anderen Gesprächsseite übertragen.»

Die von den betroffenen Mobilfunkprovidern unternommenen Gegenmaßnahmen haben offenbar Wirkung gezeigt: Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), teilte den Unternehmen in seinem täglichen Bericht mit, dass Tests gezeigt hätten, dass die Mobilfunknetze der vierten und fünften Generation (LTE und 5G) nicht mehr von der Sicherheitslücke betroffen sein.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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