Schmaler Pfad
Mountainbiker im Visier

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MIESBACH (dpa/lby/mue) - Wanderer und Mountainbiker - das harmoniert nicht immer. Und Almbauern, Waldbesitzer und andere Grundstückseigentümer sehen die Radler auf ihren Flächen nicht immer gern. Der Landkreis Miesbach will nun das Mountainbiken spürbar einschränken.

Verordnungen von sechs Landschaftsschutzgebieten müssen neu erlassen werden, weil zugehörige Karten nicht mehr auffindbar waren; in diesem Zuge soll dort das Radeln auf Alm- und Forstwegen mit einer Breite von bis zu 1,5 Meter Breite verboten werden. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte zuerst darüber berichtet. Der Deutsche Alpenverein (DAV) und die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) kritisieren die Pläne scharf. Sie sprachen zunächst von einem Verbot auf Wegen bis 2,5 Meter. «Dies käme aufgrund der Ausbreitung dieser Landschaftsschutzgebiete einem nahezu flächendeckenden Radfahrverbot im Landkreis Miesbach gleich», schreiben die Verbände in einem Positionspapier. Doch auch wenn es nur um 1,5 Meter gehe, ändere das nichts an der Kritik, heißt es nun. Von der Regelung ausgenommen sein sollen demnach einige ausgewiesene Wege und spezielle MTB-Trails. «Die Radfahrverbote werden in erster Linie die einheimische Bevölkerung einschränken», heißt es in dem Papier. Eine Einschränkung könne auch Schul- und Einkaufswege betreffen. Das Landratsamt wies das strikt zurück. «Wir werden keinem Schulkind den Schulweg abzwacken», sagte eine Sprecherin. Es gehe darum, einen Weg zu finden zwischen Grundstückseigentümern und Mountainbikern. Auch künftig sollten Trails für Mountainbiker eingerichtet werden.

«Kein flächendeckendes Verbot»

Es gehe mitnichten um ein nahezu flächendeckenden Radfahrverbot im Landkreis Miesbach. Der Norden und das Leitzachtal seien nicht betroffen. Beliebte Touren auf Forststraßen wie Erzherzog-Johann-Runde, die Wallberg-Runde, Auer Alm, Neureuth oder Valepp seien weiter möglich. Das Landratsamt müsse als Behörde auch auf die Rechte der Grundstückseigentümer achten. «Ohne Zustimmung der Grundstückseigentümer kann nun mal zum Beispiel auch kein einziger reiner MTB-Trail in der freien Natur ausgewiesen werden», argumentiert Josef Faas von der Unteren Naturschutzbehörde.

Über die neu erarbeiteten Verordnungen muss nach einer Auslegung im Juli noch der Kreistag beschließen. Dies werde aber nicht vor Oktober der Fall sein, hieß es.

Wegbreite als Kriterium?

Laut Thomas Holz vom DIMB würde es mit der Neuregelung zunächst nur noch rund ein halbes Dutzend Trails im Landkreis geben. Erstmals gebe es in Bayern dann eine Verbotsregelung über die Wegbreite - wie bisher in Baden-Württemberg. Dort habe das eher zu einem Ausweichen der Sportler auf wilde Trails geführt. Holz verweist auch auf eine Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums zum Vollzug des Bayerischen Naturschutzgesetzes: «Insbesondere ist die Vorgabe einer Mindestbreite eines Wegs aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen, da schmale Wege nicht von vornherein als ungeeignet anzusehen sind», heißt es darin. Vielmehr seien diverse Umstände zu betrachten, etwa die Beschaffenheit des Untergrunds sowie der bauliche Zustand des Weges, eine mögliche nachhaltige Beeinträchtigung des Naturraums, Erosionsgefahr oder eine Gefährdung von Fußgängern.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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