Außengastronomie ist ausgenommen
Alkoholverbot in der Erlanger Innenstadt

Symbolfoto: © 1STunningART / stock.adobe.com
  • Symbolfoto: © 1STunningART / stock.adobe.com
  • hochgeladen von Uwe Müller

ERLANGEN (pm/mue) - Die aktuell gültige 13. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verpflichtet die Kommunen, im öffentlichen Raum Bereiche festzulegen, in denen der Konsum von Alkohol untersagt ist.

Ausgewählt werden sollen demnach „öffentliche Verkehrsflächen der Innenstädte und sonstige öffentliche Orte unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten“. Diesen Vorgaben entsprechend gilt ab sofort ein Alkoholverbot (20.00 bis 6.00 Uhr) an der Schwabachanlage samt Freizeitanlage am Bürgermeistersteg, am Bohlenplatz sowie im Bereich der Fußgängerzone (Nürnberger Straße, beginnend Ecke Sedan- / Nürnberger Straße, Besiktasplatz, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Henkestraße, Hauptstraße, beginnend Ecke Güterhallenstraße, Untere Karlstraße, Calvinstraße, Hugenottenplatz, Busbahnhof, Bahnhofplatz, Richard-Wagner-Straße, Schloß- und Marktplatz, Hauptstraße, endend Ecke Wasserturm- / Heuwaagstraße). Für Flächen, die in der Fußgängerzone für die Außengastronomie ausgewiesen sind, gilt das Alkoholverbot nicht.

Die Bekanntmachung samt Plänen ist im  Amtsblatt  abgedruckt.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

10 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.