Regelung in der Engelstraße soll geändert werden
Aufparken blockiert teils erheblich

Immer wieder kommt es zu Beschwerden von Fußgängern wegen teils massiv zugeparkter Gehwege. Für den Abschnitt Schiffstraße – Theaterplatz in der Engelstraße soll die bisherige Regelung entfallen.
Foto: © Uwe Müller
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ERALNGEN (pm/mue) - Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Stadtrats hat die Verwaltung beauftragt, die so genannte Aufparkregelung in der Engelstraße – im Abschnitt zwischen der Schiffstraße und dem Theaterplatz – aufzuheben.

Wie es in einer Pressemeldung aus dem Rathaus heißt, sollen mit der Maßnahme die Gehwege für Fußgängerinnen und Fußgänger attraktiver gemacht werden. Als Ausgleich sollen die Parkplätze Altstadt Nord an der Fuchsenwiese und Theaterplatz dienen, auf denen es Angaben zufolge jeweils freie Kapazitäten gibt. Für Anwohner, so wird betont, sollen auch weiterhin Stellplätze in der Engelstraße zur Verfügung stehen. Da die Fahrbahnbreite in diesem Bereich ausreiche, sei ein einseitiges Parken auf der Fahrbahn, entsprechend dem westlichen Abschnitt der Engelstraße (Bereich zwischen Schiff- und Hauptstraße) möglich.

Barrierefreiheit muss gewährleistet sein

Mit der Änderung der Parkregelung in der Engelstraße setzt die Verwaltung eine Maßnahme aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP) um. Während dessen Erarbeitung wurde das Aufparken von Kraftfahrzeugen auf Gehwegen als wesentliche Einschränkung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit für Fußgänger definiert. „Oftmals werden durch die parkenden Fahrzeuge die Gehwegbreiten so gering, dass ein ungehinderter Verkehr von Fußgängern nicht möglich ist“, so Josef Weber, zuständiger Baureferent der Stadt. Besonders für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, die auf Gehhilfen wie Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, sowie für Eltern, die mit Kinderwägen oder radfahrenden Kindern unterwegs sind, würden schmale Gehwege ein Hindernis darstellen. Darüber hinaus seien attraktive Wege und eine gute Erschließung für die Lauf-Kundschaft auch für den lokalen Einzelhandel und die Gastronomie wichtig. Zudem werde die bisherige Aufparkregelung auch gesetzlichen Vorschriften nicht gerecht.

Aufgrund des zum Teil hohen Parkdrucks in der Innenstadt soll die Aufhebung schrittweise umgesetzt werden – die Priorisierung richtet sich zum einen nach der Bedeutung der Abschnitte für den Fußverkehr, zum anderen sollen auch im Zuge von anstehenden Aus- und Umbaumaßnahmen Gehwegstellplätze entfallen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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