Rückschnitt gefordert
Tiefbauamt mahnt Grundstücksbesitzer
FÜRTH (pm/ak) – Das Tiefbauamt erinnert Eigentümerinnen und Eigentümer daran, ihre Anpflanzungen an Grundstücksgrenzen rechtzeitig zurückzuschneiden. Überhängende Äste und zugewachsene Hecken verdecken immer wieder Straßenlampen und Verkehrszeichen und können vor allem für Rollstuhlfahrer, Kinder, Menschen mit Kinderwagen und blinde Passanten zur Gefahr werden. Die Pflicht zum Rückschnitt gilt nicht nur an Wohnhäusern, sondern ebenso an Garagenhöfen, gewerblich oder landwirtschaftlich genutzten...