Altes Haus, neue Besitzer
Energieberatung zu Sanierungspflichten

Altes Haus, neue Besitzer: Energieberatung der Stadt Fürth informiert über Sanierungspflichten. | Foto: Tom Bayer / stock.adobe.com
  • Altes Haus, neue Besitzer: Energieberatung der Stadt Fürth informiert über Sanierungspflichten.
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FÜRTH (pm/ak) – Rund 430.000 Immobilien werden jedes Jahr in Deutschland vererbt. Die Mehrheit davon sind Eigentumswohnungen und Wohnhäuser. Wechselt – wie im Erbfall – der Eigentümer, entstehen Pflichten für den neuen Besitzer. Darunter fällt die Erfüllung energetischer Standards bei Heizung und Wärmedämmung. Nach dem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzerinnen bzw. Besitzer zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben umzusetzen. Während Käuferinnen bzw. Käufer sich dieser Tatsache in der Regel bewusst sind, trifft die Sanierungspflicht manche Erben vor allem älterer Ein- und Zweifamilienhäuser völlig unvorbereitet.

Ein zentrales Element der Sanierungspflicht ist die Modernisierung veralteter Heizungen – auch in geerbten Immobilien. Standardheizkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Nur Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel dürfen weiter in Betrieb bleiben. „Beim Einbau einer neuen Heizung lohnt sich der Umstieg auf erneuerbare Energien, weil wir steigende Preise für Öl und Gas erwarten“, so Bastian Lange, Klimaschutzmanager der Stadt Fürth.

Neben der Heizungsanlage spielt auch die Wärmedämmung eine zentrale Rolle: Erben müssen die oberste Geschossdecke oder die darüber liegende Dachfläche nachträglich dämmen. „Dies ist gut investiertes Geld“, rät Lange. „Die Dämmung ist meist preisgünstig umzusetzen und verhindert, dass übermäßig Wärme verloren geht. Das spart nicht nur Heizkosten; auch die Wohnqualität wird mit wenig Aufwand erhöht.“ Ebenfalls gut gedämmt werden müssen laut Vorgabe Heiz- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen.

Für die Sanierung ihres Hauses können Erben Zuschüsse erhalten. Bei der Heizung unterstützt der Staat den Wechsel zu erneuerbaren Energien im Eigenheim mit bis zu 70 Prozent der Kosten. Für die nachträgliche Wärmedämmung ist ebenfalls eine Förderung möglich. „Wer unsicher ist, ob und wie ein geerbtes Haus unter die Sanierungspflicht fällt, wendet sich am besten an einen Energieberater“, so Lange. „Dieser überprüft die baulichen Gegebenheiten, weiß, welche Maßnahmen notwendig sind, kennt mögliche Befreiungen und berät zu Förderungsmöglichkeiten.“

Die Energieberatung der Stadt Fürth, in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern, findet jeden zweiten Dienstag im Monat in der Flößaustraße 22A, in den Räumen der Zukunft.Umwelt.Fürth statt. Die Energieberaterinnen und -berater unterstützen Bürgerinnen und Bürger kostenlos, anbieterunabhängig und individuell. Informationen zur Anmeldung sowie zu weiteren Beratungsmöglichkeiten in der Stadt gibt es auf [https://www.fuerth.de/umwelt-abfall/klima/gebaeude-und-energie] oder unter [https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/]. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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