Rund um die Uhr mobil
365-Euro-Schülerticket kommt gut an

Das 365-Euro-Ticket gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern an 365 Tagen im Jahr für nur einen Euro täglich, bei beliebig vielen Fahrten.  | Foto: Udo Dreier
  • Das 365-Euro-Ticket gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern an 365 Tagen im Jahr für nur einen Euro täglich, bei beliebig vielen Fahrten.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Wie die  VAG mitteilt, ist der Verkauf des neuen 365-Euro-Tickets VGN für Schüler, Auszubildende und weitere Berechtigte gut gestartet: Seit dem Beginn des Verkaufs im Juli haben bereits 5.500 junge Kundinnen und Kunden ein 365-Euro-Ticket VGN erworben.

Das neue Ticket kann auf unterschiedlichen Wegen gekauft werden, je nachdem, welche Schule besucht wird. Optimal ist der Erwerb online, allerdings nicht in jedem Fall möglich, insbesondere, wenn eine monatliche Ratenzahlung gewünscht wird.

Für Schüler, die das Ticket im Rahmen der Kostenfreiheit des Schulwegs bekommen, bleibt alles wie bisher: Sie bekommen das 365-Euro-Ticket VGN für den Zeitraum September 2020 bis August 2021 über die Schule. Und zwar in der Regel am ersten Schultag.

Thomas Seyfried, Bereichsleiter Verkauf der VAG: „Wir rechnen ab sofort mit einem rasanten Anstieg an Käufen und Anfragen zum Ticket.“ Grund: Die bayerische Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 1. September 2020 beschlossen, dass der Regelunterricht für alle ab dem ersten Schultag, Dienstag, 8. September 2020, startet. „Bisher haben sicherlich noch eine Reihe von Eltern abgewartet und überlegt, ob sich ein Ticketkauf jetzt schon lohnt“, so Thomas Seyfried.

Im Vergleich zu den bisherigen Schülertickets berechtigt das neue Ticket nicht nur zu Fahrten von zu Hause zur Schule bzw. zur Ausbildungsstätte und zurück, sondern die junge Kundengruppe ist damit im gesamten Verbundgebiet fast rund um die Uhr mobil. Und das nicht nur während der Schulzeit, sondern an 365 Tagen im Jahr für nur einen Euro täglich, bei beliebig vielen Fahrten. Und es kann rund ums Jahr gekauft werden, da es jeweils ab einem Monatsersten ein Jahr lang gilt; vorausgesetzt die grundsätzliche Berechtigung liegt vor.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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