Pilotprojekt startet
Amtsgerichte Nürnberg und Erding bieten Online-Klagen für Fluggastrechte

Wer wegen Flugreisen Ärger hat und etwa Schadenersatz einklagen will, kann dies in Nürnberg und Erding per Online-Verfahren machen. | Foto: Felix Hörhager/dpa
  • Wer wegen Flugreisen Ärger hat und etwa Schadenersatz einklagen will, kann dies in Nürnberg und Erding per Online-Verfahren machen.
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  • Wer in Bayern Ärger mit einer Fluggesellschaft hat, kann dazugehörige Rechtsstreitigkeiten komplett vom Sofa aus bestreiten. 
  • Zumindest soll dies ein neues Pilotprojekt an zwei Gerichten ermöglichen.

Nürnberg/Erding (dpa/lby) - An den Amtsgerichten Nürnberg und Erding können Fluggäste von diesem Donnerstag an Rechtsstreitigkeiten per Online-Klageverfahren klären lassen. Die beiden bayerischen Städte gehören zu 18 bundesweiten Pilot-Standorten zur Erprobung eines Online-Gerichtsverfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit unter realen Bedingungen - laut bayerischem Justizministerium aber ausschließlich im Bereich der Fluggastrechte und nur bis zu einem Streitwert unter 10.000 Euro.

Projekt soll Zeit und Geld sparen

«Ich freue mich sehr, dass der Bund die Zivilprozessordnung für diesen Testlauf modernisiert hat. Menschen wünschen sich auch bei Rechtsstreitigkeiten bequeme, einfache und kostengünstige Lösungen. Das Online-Verfahren spart Zeit und Geld», sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in München. Damit werde der Zugang zum Recht leichter möglich und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt. «Zugleich entlasten wir auch unsere Gerichte.»

Laut Gesetzentwurf schätzt die Bundesregierung, dass das Online-Verfahren den Bürgerinnen und Bürgern bundesweit aufgrund der digitalen Kommunikation und der Wegezeiten rund 98.000 Stunden im Jahr erspart und den Gerichten 8.300 Arbeitsstunden.

Pilotgerichte bieten vollständig digitale Verfahren

Im Regelfall sollen die Verfahren den Angaben zufolge komplett elektronisch verlaufen, allein über die Verwendung digitaler Eingabesysteme und das Einreichen elektronischer Dokumente, ohne dass eine Verhandlung stattfindet. Falls das nicht möglich ist, sei eine Videoverhandlung vorgesehen. Sofern auch diese Option ausscheidet, eine Verhandlung vor Ort im Gericht. Die Pilotgerichte böten damit vollständig digitale Verfahren an – von der Einleitung mittels digitaler Eingabesysteme bis hin zur Entscheidung.

Pilotverfahren auf zehn Jahre angelegt

Das neue Online-Klageverfahren an den Pilotgerichten ist zeitlich begrenzt und nicht verpflichtend. Das Projekt ist auf zehn Jahre angelegt und soll nach zwei, vier und acht Jahren evaluiert werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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