Zoll und Bundesamt für Naturschutz
Bärenfell, Elfenbein & Vogelkrallen: Von diesen Souvenirs sollten Sie die Finger lassen!

Zusammen mit Diensthund Mia und ihrer Hundeführerin (Mitte) informierten BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel (l.) und Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion über Artenschutz im Urlaub auf dem Nürnberg Airport.  | Foto: Nicole Fuchsbauer
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  • Zusammen mit Diensthund Mia und ihrer Hundeführerin (Mitte) informierten BfN-Präsidentin Prof. Dr. Beate Jessel (l.) und Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion über Artenschutz im Urlaub auf dem Nürnberg Airport.
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NÜRNBERG (nf) - Es ist manchmal nur schwer nachzuvollziehen, oft auch sehr grausam, wenn Touristen und professionelle ,,Händler" versuchen, geschützte Pflanzen oder Tiere als ,,Souvenirs" nach Deutschland einzuführen. Was ist erlaubt und was ist zu beachten? Das erklärten heute Jürgen Hartlich, Direktionspräsident bei der Generalzolldirektion, und Prof. Dr. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), am Nürnberger Airport. Zoll und Bundesamt präsentierten erstmals ihre neue Website, die Reisende über Artenschutz im Urlaub ausführlich informiert.

Die neue Internetseite hilft Urlauberinnen und Urlaubern dabei, die weltweit bedrohte Flora und Fauna zu schützen - und zugleich Probleme beim Zoll bei der Heimkehr zu vermeiden. BfN-Präsidentin Prof. Beate Jessel: ,,Reisende erfreuen sich an der Artenvielfalt ferner Länder, doch viele Tiere und Pflanzen stehen unter Schutz. Deshalb gilt: Wer Souvenirs nach Deutschland bringen möchte, sollte sich genau über die Artenschutzbestimmungen informieren. Das gilt nicht nur für lebende Tiere und Pflanzen, sondern auch für deren Bestandteile wie Reptillederprodukte und Elfenbeinschnitzereien."
Direktionspräsident Jürgen Hartlich von der Generalzolldirektion und Chef der für den Artenschutz bundesweit zuständigen Fachdirektion mit Sitz in Nürnberg betonte: ,,Der Zoll nimmt seinen gesetzlichen Auftrag bei der Bekämpfung des Schmuggels von artengeschützten Tieren und Pflanzen sowie draus hergestellten Produkten sehr ernst. Das gilt auch für die notwendige Präventionsarbeit, in der das Online-Angebot ,Artenschutz im Urlaub' einen wichtigen Baustein darstellt."

Die speziell für Artenschutz ausgebildete Zollhündin Mia (2) bewies am Nürnberger Flughafen, wie sie durch Beschnüffeln von Gepäckstücken sofort einen verdächtigen Koffer (Inhalt eine beschlagnahmte tote Schildkröte, der man einen Aschenbecher auf den Panzer befestigt hatte) ausfindig machen konnte. Durch spezielles Training auf solche Exemplare hin ist sie im Einsatz für den Zoll bei der Bekämpfung des illegalen Artenhandels (ein Milliardengeschäft) von großer Hilfe. Die unschöne Gesamtbilanz für die vergangenen sechs Jahre summiert sich auf 970.000 allein durch den Zoll beschlagnahmte artengeschützte Exemplare.

Im vergangenen Jahr wurden vom Zoll bundesweit über 1.300 Beschlagnahmeverfahren durchgeführt. Oft werden Reisenden Handtaschen aus Schlangenleder, Korallen, ausgestopfte oder in Alkohol eingelegte Tiere und exotische Pflanzen angeboten. Falls man erwischt wird, drohen empfindliche Bußgelder oder sogar Strafverfahren. Martina Stumpf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Nürnberg, erzählt: ,,Im Jahr 2018 haben wir 145 Exemplare (Tiere und Pflanzen) beschlagnahmt - das ist dreimal soviel wie im Jahr 2017! Ich erinnere nur an den Fall der aufgefundenen elf Chamäleons aus Madagaskar. Dieser Fall kam vor Gericht." Sie empfiehlt im Sinne des Umweltschutzes: ,,Alles, was aus der Natur kommt, dort vor Ort lassen! Weil mal ehrlich, letztendlich enden diese Souvenirs doch nur als Staubfänger. Wie traurig und schade. " Im vergangenen Jahr zog das Hauptzollamt Nürnberg beispielsweise geschützte Schmetterlinge und einen Delphinschädel in Paketen aus dem Verkehr.

Tipps für Reisende

Auf der neuen Website www.artenschutz-online.de können Nutzerinnen und Nutzer jetzt sofort prüfen, ob es sich bei der Einfuhr eines Souvenirs um eine geschützte Art handelt. Wenn Reisende das Land eingeben, aus dem sie ein Souvenir mitbringen möchten, erhalten sie eine Auflistung aller geschützten Tiere und Pflanzen, die in diesem Land angeboten und grundsätzlich nicht mitgebracht werden dürfen.  ,,Produkte" sind jeweils mit Fotos und Beschreibung aufgeführt. Oft werden allerdings Artikel aus Elfenbein in Ländern wie Australien angeboten, eindeutig kein Herkunftsland - Vorsicht ist also geboten.

Weitere nützliche Internetseiten und Apps:
https://www.zoll.de/DE/Home/home_node.html
https://www.bfn.de/themen/cites.html
https://www.artenschutz-online.de/information/laenderauswahl.php
Kostenlose Zoll-Reise-App

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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