Er muss 10.000 Euro bezahlen
UPDATE: 92-Jähriger tötet demente Ehefrau: Haftstrafe auf Bewährung

Der Angeklagte sitzt neben seinem Anwalt im Würzburger Landgericht.  | Foto: Nicolas Armer/dpa
  • Der Angeklagte sitzt neben seinem Anwalt im Würzburger Landgericht.
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UPDATE 12. November 2020
92-Jähriger tötet demente Ehefrau: Haftstrafe auf Bewährung

WÜRZBURG (dpa) - Etwa ein Jahr nach der Tötung seiner schwer kranken Frau ist der 92 Jahre alte Ehemann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Die Strafe wegen Totschlags in einem minderschweren Fall werde zur Bewährung ausgesetzt, sagte der Vorsitzende Richter am Landgericht Würzburg, Hans Brückner, am Donnerstag. Die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgesetzt. Zudem muss der Mann 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil gegen den Deutschen ist noch nicht rechtskräftig, die Verteidigung verzichtet aber auf Rechtsmittel. (Az: 801 Js 20205/19)

Der Angeklagte hatte gestanden, am 3. November 2019 seine demente und schwer kranke Frau mit einer Decke erstickt zu haben. Er bereue die Tat. Er habe die 91-Jährige jahrelang nahezu alleine zu Hause gepflegt und sei überfordert gewesen. «Im Laufe dieser Pflegezeit konnte ich meine Frau nicht mehr leiden sehen und musste sie irgendwie befreien von der Demenz und von allen Schwierigkeiten», sagte er. «Ich habe die Kontrolle wahrscheinlich verloren gehabt. Ich konnte nicht anders handeln.» Das Paar aus Gemünden am Main (Landkreis Main-Spessart) war fast 70 Jahre verheiratet und hatte keine Kinder.

Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach hatte auf Totschlag im minderschweren Fall plädiert und zwei Jahre und neun Monate Haft verlangt. Verteidiger Norman Jacob plädierte ebenfalls für eine Freiheitsstrafe wegen Totschlags im minderschweren Fall, allerdings sollte diese zu Bewährung ausgesetzt werden.
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WÜRZBURG (dpa) - Ein 92-jähriger Mann hat vor dem Landgericht Würzburg gestanden, seine kranke und pflegebedürftige Frau nach fast 70 Jahren Ehe getötet zu haben.

Der Mann habe nicht aus Eigennutz oder Feindseligkeit gehandelt, sondern aus Liebe, sagte der Verteidiger am Dienstag zu Prozessauftakt im Namen seines Mandanten. «Ich habe mich in den all den Jahren bestmöglich um meine Frau gekümmert», verlas der Anwalt eine Erklärung.

Nahezu rund um die Uhr habe er die 91-Jährige gepflegt, lediglich zweimal in der Woche Hilfe einer Sozialstation bekommen. Der Angeklagte sei verzweifelt gewesen, weil die Pflege ihn überfordert und er nicht gewollt habe, dass seine Frau in ein Heim muss. Beide hätten verabredet, gemeinsam sterben zu wollen.

Am 3. November 2019 nahm der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft eine Decke, drückte sie seiner Frau ins Gesicht und erstickte sie. Auch die Anklage geht davon aus, dass der 92-Jährige aus Aussichtslosigkeit handelte - weil er mit seiner Frau kein gemeinsames Leben in Gesundheit und Selbstbestimmung führen konnte. Ein anschließender Suizidversuch scheiterte.

Der Mann aus Gemünden (Landkreis Main-Spessart) muss sich wegen Totschlags verantworten, «ohne ein Mörder zu sein», wie der Oberstaatsanwalt sagte. Er vermutet eine schwere depressive Verstimmung hinter der Tat und geht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

Das Paar hatte keine Kinder. Der Prozess soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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