Rund 13 Millionen Euro für den öffentlichen Personennahverkehr
Finanzspritze für Busse und Bahnen

Mit rund 4 Millionen Euro förderte die Regierung von Oberfranken die Anschaffung von 57 neuen Linienbussen für den öffentlichen Personennahverkehr, wie hier am Bahnhof in Forchheim. | Foto: R. Rosenbauer
  • Mit rund 4 Millionen Euro förderte die Regierung von Oberfranken die Anschaffung von 57 neuen Linienbussen für den öffentlichen Personennahverkehr, wie hier am Bahnhof in Forchheim.
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OBERFRANKEN (pm/rr) – Die Regierung von Oberfranken hat im Jahr 2018 den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Regierungsbezirk Oberfranken mit 12,66 Millionen Euro gefördert. Die vom Bayerischen Landtag bereitgestellten Mittel wurden für Investitionen in neue Fahrzeuge, verbilligte Schülerzeitkarten und ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen eingesetzt. Durch Zuweisungen an die Landkreise und kreisfreien Städte wurden kommunale Projekte zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert.

Mit rund 4 Millionen Euro förderte die Regierung von Oberfranken die Anschaffung von 57 neuen Linienbussen für den öffentlichen Personennahverkehr. Davon wurden 14 Busse mit einem zusätzlichen Hybrid-Zusatzantrieb (Soft-Hybrid) ausgerüstet, der 2018 erstmals zur Verfügung stand. Die Busse sind barrierefrei ausgerüstet und verfügen über Klapprampen bzw. bei einzelnen Fahrzeugen auch über Hublifte. Klapprampen und Hublifte müssen im täglichen Einsatz verfügbar sein.
Rund 3,44 Millionen Euro erhielten die oberfränkischen kommunalen und privaten Verkehrsunternehmen als Ausgleich für die Mindereinnahmen, die durch den Verkauf von ermäßigten Zeitfahrausweisen an Schüler, Studenten und Auszubildende entstehen.

5,18 Millionen Euro wurden den oberfränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten als sogenannte ÖPNV-Zuweisungen bewilligt. Diese Zuweisungen werden von den Landkreisen und kreisfreien Städten als Aufgabenträger nach eigenem Ermessen für die Finanzierung und Verbesserung des ÖPNV verwendet. Sie sind ein finanzieller Ausgleich für die Planung, Organisation und Sicherstellung des öffentlichen Personennahverkehrs der Kommunen und werden überwiegend für Verkehrsverbesserungen, Linienerweiterungen und Verkehrskooperationen verwendet.

Erstmals im Jahr 2018 erhielten die Landkreise und kreisfreien Städte, die einem großflächigen Verkehrsverbund angehören, im Rahmen der ÖPNV-Zuweisungen eine Grundförderung von 1 Euro je Einwohner. Das dient dem Ausgleich der Mehrbelastungen für die Verbundzugehörigkeit. Mindestvoraussetzung für diese Grundförderung ist u.a. eine Integration des Schienenpersonennahverkehrs in den Verbund, ein gemeinsamer Tarif und eine gemeinsame Einnahmeaufteilung.
112.000 Euro wurden für Kostenuntersuchungen für Buswartehäuschen und für die Errichtung von Buswartehäuschen ausgezahlt.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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