Die Ampel steht kurz vor Rot
UDPATE 3 - Weitere Coronafälle in Schwabach

In Schwabach gibt es Stand 18. Oktober 21 Corona-Infizierte | Foto: JeromeCronenberger-stock.adobe.com
  • In Schwabach gibt es Stand 18. Oktober 21 Corona-Infizierte
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Update vom 22. Oktober 2020:
Mit Stand vom Mittwoch, 21. Oktober, 15 Uhr, ist die Zahl der Infizierten auf 27 Fälle gestiegen. Damit liegt die 7-Tage-Inzidenz bei 48,8 Fälle je 100.000 Einwohner. Ab dem Wert 50 würde die Corona-Ampel auf Rot stehen und weitere Einschränkungen mit sich bringen.

Update vom 21. Oktober 2020:
Mit Stand vom Dienstag, 20. Oktober, 10 Uhr, gibt es in der Goldschlägerstadt nachweislich 24 Infizierte. Dies sind drei Fälle mehr als am Samstag. Obwohl die Zahl damit nur leicht gestiegen ist, liegt damit die 7-Tages-Inzidenz bei rund 39. Zwar damit die Corona-Ampel auf Gelb, die Hoffnungen, dass die damit verbundenen Beschränkungen jedoch nach dem Wochenende aufgehoben werden können, sind damit obsolet. Dies wäre erst dann der Fall, wenn die 7-Tages-Inzidenz an sechs vollen aufeinanderfolgenden Tagen unter 35 fallen würde.

Update vom 20. Oktober 2020:
Die 7-Tage-Inzidenz in Schwabach lag laut des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heute morgen (Dienstag, 20. Oktober um 8 Uhr) bei 31,72. Damit die derzeit geltenden Maßnahmen der „Corona-Ampel“ (aktueller Status in Schwbach ist Gelb) außer Kraft gesetzt werden können, muss die 7-Tage-Inzidenz an sechs aufeinanderfolgenden vollen Tagen unter 35 liegen. Aktuell sind in der Goldschlägerstadt 21 Infizierte bekannt. Die  Zahl der Gesamtfälle seit dem Beginn der Corona-Pandemie liegt bei 155 Personen. 134 davon gelten inzwischen wieder als genesen. Seit Monaten sind glückerlicherweise keine weiteren Todesfälle dazugekommen.
Weitere Informationen zur "Corona-Ampel" gibt es im Internet

SCHWABACH (pm/vs) - Mit Stand am Samstag, 17. Oktober, sind in Schwabach 21 Menschen positiv auf Covid-19 getestet worden. Weil Schwabach vergleichsweise wenig Einwohner hat, ist damit der Signalwert von 35 Fällen je 100.000 Einwohner im Zeitraum von 7 Tagen überschritten worden. Seit Sonntag, 18. Oktober, sind daher nach der neuesten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung eine Reihe von Maßnahmen inkraft getreten, um die steigenden Infektionszahlen einzudämmen.

Sie enden erst, sobald die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 35 wieder unterschreitet. Würde er dann die folgenden sechs Tage nicht mehr über diesen Wert steigen, könnten die Maßnahmen wieder aufgehoben werden. Steigt er jedoch auf 50 Fälle würden weitere Maßnahmen dazukommen.
Die Infektionszahlen werden permanent beobachtet und täglich neu bewertet. Am Samstagvormittag lag die maßgebliche 7-Tage-Inzidenz laut Bayerischem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bei 43,92.

Das sind die Beschränkungen

Die Anzahl der Teilnehmer privater Treffen in öffentlichen, angemieteten geschlossenen Räumen oder in privaten Räumen (wie zum Beispiel in Wohnungen) wird auf bis zu 10 Personen oder maximal zwei Haushalte beschränkt. Das gilt insbesondere auch für Familienfeiern wie Geburtstage und Hochzeiten.
In allen öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Gebäuden, wie zum Beispiel Stadtverwaltung, Gerichte, Bahnhöfe usw., gilt auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie in Fahrstühlen Maskenpflicht. Ob und ggf. wo eine Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen zum Tragen kommt, wird die Stadtverwaltung Anfang kommender Woche festlegen. Gleiches gilt auch für ein Alkoholverbot im öffentlichen Raum.
Eine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen gilt auch für Schulen, mit Ausnahme von Grundschulen, sonstige Bildungsstätten (wie zum Beispiel Erwachsenenbildung), für Zuschauer bei Sportveranstaltungen sowie Teilnehmer von Tagungen, Kongressen und Messen. Die Regelung gilt auch für Museen, Konzerte, Lesungen, Kinos und sonstige Ausstellungen. Dabei gilt die Pflicht auch für den Aufenthalt am Sitzplatz.
Für Gaststätten im Sinne des Gaststättengesetzes wird die Sperrstunde auf 23 Uhr vorverlegt. In der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr ist an Tankstellen der Verkauf von Alkohol verboten. Dieses Verkaufsverbot gilt auch für Lieferdienste.

Stufe Gelb für Schulen und Kitas

Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen ab Jahrgangsstufe 5 werden grundsätzlich zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung auch am Sitzplatz im Klassenzimmer während des Unterrichts verpflichtet. An den Grundschulen muss im Unterricht keine Maske getragen werden.
Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu gewährleisten. Die Beschäftigten müssen eine Mund-Nasenbedeckung tragen. Kinder können weiterhin auch bei nur leichten Krankheitssymptomen die Kitas besuchen.

Appell des Oberbürgermeisters

Die Maßnahmen sind aufgrund der Infektionslage notwendig. Die bisherigen Infektionen der Schwabacher Bürgerinnen und Bürger können vor allem auf Reisen bzw. der Teilnahme an Familienfeiern zurückgeführt werden. Für einen Zusammenhang mit Veranstaltungen wie dem Schwabacher Herbst oder dem Regionalmarkt gibt es keine Anzeichen. Dazu Oberbürgermeister Peter Reiß: „Die Schwabacherinnen und Schwabacher haben sich insgesamt sehr vernünftig verhalten. Ich appelliere an alle, dies auch in den nächsten Wochen und Monaten zu tun. Nur so können wir alle gemeinsam die Pandemie in den Griff bekommen.“ Der Oberbürgermeister appelliert: „Bitte haben Sie Verständnis! Nur wenn wir uns jetzt einschränken, können wir gemeinsam die Gesundheit aller – vor allem der besonders gefährdeten Personengruppen – schützen.“
Tagesaktuelle Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Schwabach

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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