Corona-Urteil

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Wer trägt die Stornogebühren, wenn bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt wurde? Eine höchstrichterliche Entscheidung steht noch aus.  | Foto:  Andreas Arnold/dpa
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Bundesgerichtshof ++ Reisetücktritt
Storno ja oder nein? Corona-Entscheidung geht zum EuGH!

UPDATE: Pauschalurlauber, die bei Ausbruch von Corona eine gebuchte Reise gekündigt haben, müssen weiter auf eine höchstrichterliche Entscheidung zu etwaigen Stornogebühren warten. Der zuständige Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) gab am Dienstag in Karlsruhe bekannt, dass er in der Frage zunächst den Europäischen Gerichtshof (EuGH) einschaltet. (Az. X ZR 53/21) Ein Recht auf kostenlose Stornierung gibt es nur, wenn - so heißt es im Gesetz - «unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände» die Reise...

  • Nürnberg
  • 02.08.22
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