Ermittlungen

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Symbolfoto: Roland Weihrauch/dpa

Fraunhofer zur Polizeiarbeit
Keine Bedenken bei Analyse-Software

MÜNCHEN (dpa/mue) - Der Einsatz der neuen Analyse-Software der bayerischen Polizei ist nach Ansicht des Fraunhofer Instituts ohne datenschutzrechtliche Bedenken möglich. «In der Software wurde keine sogenannte Backdoor identifiziert», teilte das Landeskriminalamt in München mit. Konkret bedeutet dies, dass im Rahmen der Untersuchung keine Funktionalitäten festgestellt wurden, die einen unzulässigen Abfluss von Daten unter Umgehung von Zugriffsbeschränkungen oder einen unautorisierten Zugriff...

  • Nürnberg
  • 08.03.23
Panorama
Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Urteil vom Bundesverfassungsgericht
Polizei muss Nutzung von Datensoftware einschränken

KARLSRUHE (dpa/mue) - Die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg sind in ihrer derzeitigen Form verfassungswidrig. Das gab das Bundesverfassungsgericht bekannt. Was bedeutet das für andere Bundesländer? Eine verfassungsgemäße Ausgestaltung sei aber möglich, sagte der Vorsitzende des Ersten Senats, Gerichtspräsident Stephan Harbarth, bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe. Mit der neuen Analyse-Software für riesige Datenmengen will die...

  • Nürnberg
  • 16.02.23
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