Nein zu CETA

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Panorama
Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. | Foto: ©sulupress/Fotolia.com

Bayerisches Innenministerium legt Volksbegehren ,,Nein zu CETA!" dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor

REGION (pm/nf) - Das bayerische Innenministerium legte heute (23. November 2016) das beantragte Volksbegehren „Nein zu CETA!“ dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vor. Nach Auffassung des Innenministeriums sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens nach der Bayerischen Verfassung nicht gegeben. Die Bayerische Staatsregierung im Bundesrat zu verpflichten, gegen das Zustimmungsgesetz zu CETA zu stimmen, lässt die Bayerische Verfassung nicht zu....

  • Nürnberg
  • 23.11.16
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