Lokales
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Kundgebung darf in der Straße der Menschenrechte stattfinden
Kundgebung in der Straße der Menschenrechte: Oberstes Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt VersammlungsortDie von der Stadt geplanten Einschränkungen sind nicht gerechtfertigtNÜRNBERG (pm/nf) – Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (VG) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Beschwerdeverfahren am Montagnachmittag, 28. September 2026, entschieden, dass die Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ (TMN) heute unter anderem in der Straße der...