Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Kundgebung darf in der Straße der Menschenrechte stattfinden
- Straße der Menschenrechte in Nürnberg.
- Foto: Nicole Fuchsbauer
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- Kundgebung in der Straße der Menschenrechte:
- Oberstes Bayerisches Verwaltungsgericht bestätigt Versammlungsort
- Die von der Stadt geplanten Einschränkungen sind nicht gerechtfertigt
NÜRNBERG (pm/nf) – Nach dem Verwaltungsgericht Ansbach (VG) hat nun auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem Beschwerdeverfahren am Montagnachmittag, 28. September 2026, entschieden, dass die Versammlung des „Team Menschenrechte Nürnberg“ (TMN) heute unter anderem in der Straße der Menschenrechte stattfinden darf.
Die Stadt Nürnberg hatte beim Versuch der Beschränkung der Versammlung auf ein ortsfestes Format am Hallplatz erstmalig auch darauf abgestellt, dass die Auswahl von Routen, Orten und Inhalten der angemeldeten Versammlungen des TMN regelmäßig über das geschützte Maß der Versammlungs- und Meinungsfreiheit hinausgeht, da allein eine maximale Provokationswirkung und Gegenreaktion unabhängig von tatsächlichen Inhalten beabsichtigt ist. Dieser Haltung ist das Gericht nicht gefolgt.
Das VG Ansbach führt unter anderem aus: „[...] wenn sich der Veranstalter und die Versammlungsteilnehmer überwiegend friedlich verhalten und Störungen der öffentlichen Sicherheit vorwiegend auf Grund des Verhaltens Dritter – insbesondere von Gegendemonstrationen – zu befürchten sind, ist die Durchführung der Versammlung nach Art. 8 Abs. 1 GG grundsätzlich zu schützen und sind behördliche Maßnahmen primär gegen die Störer zu richten.“
Die Stadt Nürnberg hatte zudem vorgetragen, dass inzwischen eine Überbeanspruchung des öffentlichen Raums droht, insbesondere auch der Straßen und Wege. Das Gericht verkennt nach eigenen Angaben nicht, dass die hohe Anzahl an Versammlungen eine Belastung für die Stadt, Polizeikräfte und unbeteiligte Dritte darstellt. Es sei jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht erkennbar, dass dies die von der Stadt im Bescheid von Freitag, 25. September 2026, auferlegten Beschränkung rechtfertige.
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