Auch in der Region
Mietpreisbremse gilt in fünf weiteren Gemeinden

Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild
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MÜNCHEN (dpa/lby) - In Bayern unterliegen künftig fünf weitere Kommunen der Mietpreisbremse. Wie das Justizministerium am Dienstag berichtete, gilt die Vorschrift nun auch für Herzogenaurach (Mittelfranken), Stockstadt am Main (Unterfranken) sowie in Oberbayern für Marktschellenberg, Oberaudorf und Trostberg.

Insgesamt gelte die Mietpreisbremse somit in 208 Gemeinden und Städten des Freistaats, also in etwa jeder zehnte Kommune. In den betroffenen Orten darf der Vermieter bei der Neuvermietung einen Preis von maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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