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Fristen sind sehr wichtig
Was Wähler über Stichwahlen wissen müssen

Briefwähler müssen auf die Fristen achten. (Archivbild) | Foto: Malin Wunderlich/dpa
  • Briefwähler müssen auf die Fristen achten. (Archivbild)
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BAYERN (Angelika Resenhoeft/dpa/ak) – In vielen bayerischen Städten und Gemeinden steht am 22. März eine zweite Abstimmungsrunde an. Wer sich für die Briefwahl entscheidet, sollte nicht zu lange warten, denn die Zeit bis zur Stichwahl ist knapp. Die Kommunen bereiten sich auf einen erneuten Urnengang vor, nachdem zahlreiche Bürgermeister- und Landratswahlen am 8. März keine absolute Mehrheit hervorgebracht haben.

Eine Stichwahl ist immer dann nötig, wenn bei der Hauptwahl keiner der Kandidaten mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat. Dann treten jene beiden Bewerber gegeneinander an, die zuvor die meisten Stimmen erhielten. Gewählt werden kann wie gewohnt im Wahllokal oder per Brief. Die Wahllokale öffnen am 22. März von 8 bis 18 Uhr, meist in denselben Räumen wie bei der ersten Wahl. Die Wahlbenachrichtigung bleibt gültig, ein Ausweisdokument ist in jedem Fall erforderlich. Wer die Benachrichtigung verlegt hat, kann dennoch wählen, muss sich aber vorab über den zuständigen Wahlraum informieren.

Für die Briefwahl gelten besondere Regeln. Neue Wahlbenachrichtigungen verschicken die Kommunen nicht mehr. Wer bereits bei der Beantragung zur Hauptwahl angegeben hat, auch im Fall einer Stichwahl per Brief abstimmen zu wollen, erhält die Unterlagen automatisch. Alle anderen müssen aktiv werden: Der Antrag kann schriftlich, per Fax oder E‑Mail gestellt werden, viele Gemeinden bieten zudem Online-Formulare an. Persönlich im Wahlamt abgeholte Unterlagen können dort oft direkt ausgefüllt und abgegeben werden, wie etwa im Neuen Rathaus in Bayreuth.

Wichtig ist der Blick auf die Fristen. Die Wahlämter raten dazu, Wahlbriefe möglichst früh abzuschicken. In Aschaffenburg empfiehlt man, den Umschlag im Zweifel direkt in den Rathausbriefkasten zu werfen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wer den Postweg nutzt, sollte spätestens am 18. März versenden. Wahlscheine können bis Freitag, 20. März, um 15 Uhr beantragt werden. Nur in Ausnahmefällen wie einer plötzlich auftretenden Erkrankung ist ein Antrag noch am Wahltag bis 15 Uhr möglich. Stimmberechtigt bleibt, wer bereits bei der Hauptwahl wahlberechtigt war und sein Stimmrecht seither nicht verloren hat.

Die Zahl der Stichwahlen ist beachtlich. In Landkreisen, kreisfreien Städten und größeren Kommunen mit mehr als 10.000 Einwohnern stehen 128 Entscheidungen an. Besonders spannend wird es in den kreisfreien Städten: Nur in fünf von 22 Fällen fiel am 8. März bereits eine Entscheidung. In München, Nürnberg, Erlangen, Augsburg und weiteren Städten müssen die Wähler erneut an die Urnen. Von 62 Landratswahlen wurden 33 im ersten Durchgang entschieden.

Welche Rolle Wahlempfehlungen spielen, lässt sich nicht pauschal beantworten. Politikwissenschaftler Lars Rensmann von der Universität Passau verweist darauf, dass sich etwa AfD-Wähler kaum beeinflussen lassen, da viele von ihnen inzwischen als feste Stammwähler gelten. Die AfD stellt nach den vorläufigen Ergebnissen weiterhin keinen Landrat, Oberbürgermeister oder ersten Bürgermeister in größeren Kommunen, und in keinem der anstehenden Stichwahlkreise hat ein AfD-Kandidat die meisten oder zweitmeisten Stimmen erreicht. Dennoch können Empfehlungen ideologisch nahestehender Parteien bei knappen Entscheidungen eine Wirkung entfalten – ebenso wie ihr Ausbleiben.

Dass ein Kandidat, der in der Hauptwahl nur den zweiten Platz belegte, in der Stichwahl gewinnt, ist keineswegs ungewöhnlich. Entscheidend kann sein, ob es gelingt, über das eigene Lager hinaus Zustimmung zu gewinnen. In Wahlkreisen mit stark fragmentierter Parteienlandschaft kann dies den Ausschlag geben, wenn sich Mehrheiten neu sortieren.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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