Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel freigesprochen
Die Urteils-Begründung dürfte für viele Prozessbeobachter überraschend sein

Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel (r) bespricht sich mit seinem Verteidiger Thomas Rothaug. | Foto: Heiko Becker/dpa
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OBERNBURG AM MAIN (dpa/lby) - Unterfrankens Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel ist vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Das entschied das Amtsgericht in Obernburg am Main (Landkreis Miltenberg) nach einem Verhandlungstag am Donnerstag. Doch mit dieser Begründung haben wohl nur wenige Prozessbeobachter gerechnet!

Die Staatsanwaltschaft hatte Dotzel vorgeworfen im vergangenen September in einem Gruppen-Chat des CSU-Ortsverbandes Wörth am Main einen Parteifreund als «rechte Laus» bezeichnet zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den falschen Adressaten erwischt?

Nach Ansicht des Gerichts war es nicht nachweisbar, dass Dotzel die Nachricht vorsätzlich in den Gruppen-Chat gestellt hatte. Es sei auch möglich, dass das ein Irrtum gewesen sei, und der Angeklagte die Nachricht eigentlich an eine andere Person habe senden wollen, teilte eine Gerichtssprecherin zur Begründung mit. In diesem Fall greife der Schutz der Privatsphäre.

Zu der Verhandlung war es gekommen, weil Dotzel Einspruch gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts erhoben hatte. Demnach sollte er wegen Beleidigung 20 Tagessätze je 160 Euro zahlen.

In einem Zivilprozess in der Sache vor dem Landgericht Aschaffenburg war Dotzel im Juli zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 750 Euro an das mutmaßliche Opfer verurteilt worden. Beide Seiten haben allerdings Berufung eingelegt. Nun muss sich das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall befassen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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