Alle Infos zur Bundestagswahl 2021
So geht Ihre Stimme nicht verloren

So sehen die Biefwahlunterlagen aus. | Foto: Bihlmayerfotografie-stock.adobe.com (Symbolbild)
  • So sehen die Biefwahlunterlagen aus.
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REGION (pm/vs) - Ein kleines Jubiläum: Am 26. September 2021 wird der 20. Bundestag gewählt. Nach einer aktuellen Schätzung des Statistischen Bundesamtes dürfen rund 60,4 Millionen Deutsche mitbestimmen, welche Parteien das Land in den nächsten vier Jahren regieren werden.

Für die Bundestagswahl 2021 sind insgesamt 54 Parteien zugelassen, sieben davon werden aus unterschiedlichen Gründen dennoch nicht antreten. Um in den Bundes­tag einziehen zu dürfen, müssen große wie kleine Parteien mindestens fünf Prozent der Wähler­stimmen erhalten. Als Direktkandidaten/Direktkandidatinnen dürfen auch Personen antreten, die nicht von Parteien unterstützt werden. Sie benötigen dazu jedoch die Unterstützung von 200 Wahlberechtigten des Wahlkreises, in dem die unabhängige Person kandidieren will. Um aufgestellt zu werden, muss der/die unabhängige Kandidat/in auf einem gültigen Kreiswahlvorschlag als Bewerber/in genannt werden.

So kann ich wählen

Alle Wahlberechtigten, die in das entprechende Wählerverzeichnis eingetragen sind, müssten inzwischen ihre Benachrichtigung per Post erhalten haben. Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen, eine für einen/e Direktkandidaten/Direktkandidatin im Wahlkreis und eine für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimme ist entscheidend für den Anteil einer Partei an den Bundestagsmandaten. Wird bei den Direktkandidaten/Direktkandidatinnen und/oder der Landesliste mehr als jeweils ein Kreuz gesetzt, ist der Wahlzettel ungültig. Beim Wahlvorgang selbst gibt es zwei Möglichkeiten:
• Direkte Wahl am 26. September. Die Stimmabgabe ist nur im dem auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal in der Zeit von 8 bis 18 Uhr möglich. Neben der Wahlbenachrichtigung sollte man ein amtliches Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) mitbringen.
• Wer am Wahlsonntag keine Möglichkeit hat, persönlich das für ihn vorgesehene Wahllokal aufzusuchen, kann auch eine Briefwahl beantragen.

So funktioniert die Briefwahl

Wer durch Briefwahl wählen möchte, braucht zunächst einmal einen Wahlschein. Diesen kann man bei der Gemeinde des entsprechenden Hauptwohnortes persönlich oder schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Bei vielen Gemeinden kann man die Unterlagen online anfordern. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Auch, wenn es in Sonderfällen Ausnahmen gibt. Ein Wahlschein muss bis spätestens Freitag vor dem Wahltag bis 18 Uhr an der zuständigen Stelle beantragt werden. Wenn man die Unterlagen dann persönlich oder auf dem Postweg erhalten hat, ist wie folgt vorzugehen.
• Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
• Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
• Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
• Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.
• Wichtig: Der Wahlschein darf keinesfalls in den blauen Stimmzettelumschlag gelegt werden, weil es dadurch die Anonymität der Stimmabgabe verletzt wäre. Der Stimmzettel wäre damit automatisch ungültig. Und: Alle Stimmzettel, die per Briefwahl abgegeben worden sind, müssen bis spätestens am 26. September 2021 bis spätestens 18 Uhr an der angebenen Stelle eingegangen sein. Wer seine Unterlagen per Post verschickt, sollte einige Tage Vorlauf einrechnen.

Interessantes aus der Statistik

• Bei den Wahlberechtigten gibt es mehr Frauen (rund 31,2 Millionen) als Männer (rund 29,2 Millionen).
• Rund 2,8 Millionen junge Menschen dürften zum ersten Mal bei einer Bundestagswahl abstimmen. Das sind rund 4,6 Prozent der gesamten Wahlberechtigten.
• Seit der letzten Bundestagswahl 2017 sind mehr Deutsche gestorben, als volljährig geworden sind.
• Frauen und Männer, die 70 Jahre und älter sind, stellen mit rund 21,3 Prozent die größte Altersgruppe dar.
• Die Wahlbeteiligung lag 2017 bei rund 76,2 Prozent. Vier Jahre zuvor waren es nur 71,5 Prozent

Wichtige Quellen für diesen Artikel und weitere Infos:
Bundestagswahl 2021
Bundestag

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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