DAS ist ab sofort alles anders!
Vor allem finanziell wurden die Karten für die Erlanger neu gemischt

Vor allem auch Familien mit eigenem Haus können sich freuen: Durch Senkung der Grundsteuer B wird die finanzielle Belastung reduziert.
Symbolfoto: © mast3r/stock.adobe.com
  • Vor allem auch Familien mit eigenem Haus können sich freuen: Durch Senkung der Grundsteuer B wird die finanzielle Belastung reduziert.
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ERLANGEN (pm/mue) - Mit dem neuen Jahr sind in Erlangen verschiedene Änderungen in Kraft getreten.

So werden die Abfallgebühren für die Jahre 2020/2021 um durchschnittlich vier Prozent angehoben. Als Gründe werden von städtischer Seite unter anderem gestiegene Kosten im Betrieb der Anlagen des Zweckverbands Abfallwirtschaft sowie steuerliche Veränderungen, aber auch Tariferhöhungen und die anhaltende Niedrigzinsphase, was alles in allem höhere Rücklagen erforderlich macht, genannt. Eine Entlastung gibt es dagegen bei der Grundsteuer A und B: Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, für die die Grundsteuer A festgesetzt wird, beträgt der Hebesatz künftig 300 statt bisher 350, für alle übrigen Grundstücke, die der Grundsteuer B unterliegen, liegt er nun bei 425 statt bei 500. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Steuer auf das Eigentum von Grundstücken; besteuert wird dabei das so genannte Grundvermögen, das Grund und Boden einschließlich Gebäuden nach Wert und bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben auch nach Ertrag berücksichtigt. Ermittelt werden die Werte jeweils vom Finanzamt. Mit dem Hebesatz entscheidet die Kommune, wie hoch sie die Besteuerung auf diesen Grundsteuermessbetrag ansetzt.

Empfänger von Arbeitslosengeld II, das in Erlangen vom Jobcenter ausbezahlt wird, erhalten mit dem neuen Jahr mehr Geld. So erhöht sich zum Beispiel der Regelsatz eines Singles um acht Euro von 424 auf 432 Euro, für zwei in einem Haushalt zusammen lebende Lebenspartner gibt es mit 389 Euro künftig sieben Euro mehr als bisher.

Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz, das mit Jahresbeginn in Kraft getreten ist, sollen Angehörige bei der Finanzierung der Pflege entlastet werden. Ihr Einkommen wird ab sofort erst ab einem jährlichen Bruttoeinkommen über 100.000 Euro für die Hilfe zur Pflege angerechnet. Ansprechpartner für die Hilfe zur Pflege für Erlanger Bürgerinnen und Bürger ist das Sozialreferat des Bezirkes Mittelfranken (Tel. 0981 / 4664-2502). Der Bezirk hält außerdem Sprechstunden im Erlanger Rathaus ab (Kontakt: 09131 / 862329). Ebenfalls zum Jahresbeginn trat zudem das Wohngeldstärkungsgesetz in Kraft: Für alle bisherigen Wohngeldempfänger gibt es eine monatliche Erhöhung zum Beispiel durch Anhebung der Miethöchstbeträge, Dynamisierung des Wohngeldes und Anpassung der Mieten- und Einkommensentwicklung alle zwei Jahre. Wer bisher noch kein Wohngeld erhalten hat, sollte – so die zuständige Fachstelle – zur Prüfung eines möglichen Anspruchs Kontakt mit der Wohngeldbehörde im Rathaus (4. Stock) aufnehmen.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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