Jetzt Landespflegegeld beantragen!

LANDKREIS (pm/mue) - Bis Ende 2019 können Personen, die Pflegegrad 2 oder höher haben, das so genannte Landespflegegeld für das laufende Jahr beantragen. Dazu füllen sie ein Antragsformular aus und schicken es zusammen mit einer Kopie des Personalausweises und des Bescheids der Pflegekasse an die Landespflegegeldstelle, 81050 München.

Betroffene müssen dann den Antrag auf Landespflegegeld nicht jedes Jahr neu stellen; einmal gestellt, gilt er auch für die nachfolgenden Pflegegeldjahre. Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden, denn dann wird das Landespflegegeld nicht mehr gezahlt. Verstirbt der oder die Betroffene nach Antragstellung, wird das Pflegegeld bis zum Ende des Kalendermonats gezahlt, in dem der oder die Pflegebedürftige verstorben ist. Voraussetzung ist, dass die Person in dem Monat, in dem sie gestorben ist, mindestens für einen Tag Anspruch auf Zahlung von Pflegegeld hatte.

Gedruckt oder elektronisch

Das Formular steht im Internet unter www.erlangen-hoechstadt.de zum Herunterladen zur Verfügung, in gedruckter Form ist es ebenfalls beim Landratsamt – bei der Seniorenbeauftragten Anna Maria Preller unter Telefon 09131/8031331 oder via E-Mail: anna.maria.preller@erlangen-hoechstadt.de – erhältlich. Alternativ gibt es den Antrag sowie weitere Informationen auch auf der Landespflegegeld-Seite der Bayerischen Staatsregierung:

www.landespflegegeld.bayern.de

Autor:

Redaktion MarktSpiegel aus Nürnberg

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