ÄNDERUNGEN zum Jahreswechsel
Nicht nur der Personalausweis wird teurer

Das Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5. | Foto: Stadt Forchheim
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FORCHHEIM (bk/rr) – Das Einwohnermeldeamt der Stadt weist auf verschiedene Änderungen zum Jahreswechsel hin: Die Gebühr für die Beantragung eines Personalausweises wird angepasst. Zudem wird ab 1. Januar 2021 die sogenannte eID-Karte eingeführt. Kinderreisepässe sind dann nur noch für ein Jahr gültig.

Personalausweis

Mit Inkrafttreten der zweiten Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung am 1. Januar 2021 wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises bei antragstellenden Personen ab dem 24. Lebensjahr von bisher 28,80 Euro auf 37 Euro erhöht. Für die Ausstellung von Personalausweisen für Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht 24 Jahre alt sind, bleibt die Gebühr unverändert bei 22,80 Euro. Auch die Gebühr für den vorläufigen Personalausweis in Höhe von 10 Euro bleibt gleich.

eId-Karte für Unionsbürger

Die „eID (electronic identification) -Karte“ ist eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis. Neu zum 1. Januar 2021 können Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, ab dem Alter von 16 Jahren eine eID-Karte beantragen und damit die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37 Euro. Die eID- Karte dient ausschließlich für den Online-Einsatz und kann nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument verwendet werden. Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

eID-Karten-Behörde ist das Einwohnermeldeamt Forchheim in der Sattlertorstr. 5 (Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr; Donnerstag: 8.00 Uhr – 17.30 Uhr durchgehend; Freitag: 8.00 Uhr – 12.00 Uhr). Antragsberechtigte Personen, die mit Haupt- oder einziger Wohnung in Forchheim gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben, können dort persönlich unter Vorlage eines anerkannten und gültigen ausländischen Passes oder Ausweisdokumentes zur Beantragung einer eID-Karte vorsprechen.

Verkürzung der Geltungsdauer von Kinderreisepässen

Der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten, womit sich unter Anderem eine Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses auf ein Jahr ergibt.
Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen, die als solche kein Speichermedium und daher keine biometrischen Merkmale enthalten, wird europarechtlichen Sicherheitsstandards angepasst.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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