Wiesenbrüter brauchen Ruhe
Regeln bei der Erholung in der freien Natur

Braunkehlchen im Wiesenttal bei Kirchehrenbach. | Foto: Alexander Brehm
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FORCHHEIM (lra/rr) – Vor dem Hintergrund der derzeitigen Schließung öffentlicher Parks und Spielplätze nutzen zahlreiche Menschen nun ihr „Recht auf Erholung in der freien Natur“ und schwärmen bei schönem Frühlingswetter in die freie Landschaft aus. Nicht jedem ist dabei bewusst, dass auch hier bestimmte Regeln zu beachten sind – in großen Teilen des Landkreises gilt ein Wegegebot für Menschen und Hunde. Das Landratsamt Forchheim und die Gebietsbetreuerin geben Hinweise zum richtigen Verhalten in Schutzgebieten.

Die Wiesen im Regnitztal zwischen Baiersdorf und Hausen sowie im Wiesenttal zwischen Forchheim und Ebermannstadt sind ein beliebtes Ziel für Spaziergänger und Hundefreunde. Doch wir teilen diese schönen Flecken der Natur mit einer Reihe von störungsempfindlichen, wiesenbrütenden Vogelarten wie dem seltenen Wachtelkönig. Daher sind die Flächen als Vogelschutzgebiet „Regnitz- und Unteres Wiesenttal“ ausgewiesen. Damit die Flächen auch als Erholungsflächen für den Menschen erhalten bleiben können, sind bestimmte Regeln einzuhalten. Die gesetzliche Grundlage hierfür geben das Bayerische Naturschutzgesetz (Art. 30) und das Bundesnaturschutzgesetz (§ 44).

Während der Vogelbrutzeit, also von April bis Ende August dürfen die Gebiete von Besuchern und ihren Hunden nur auf Wegen betreten werden. Dies gilt übrigens generell auch für alle landwirtschaftlichen Flächen, also Wiesen und Äcker, in der Zeit des Aufwuchses. Der Grund für Letzteres liegt u.a. in der möglichen Verunreinigung des Futters durch Hundekot, der bei Kühen und Pferden zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen kann. Zusätzlich gilt in den Wiesenbrütergebieten zum Schutz besonders geschützter Tierarten, dass Hunde nicht freilaufen dürfen. Schilder vor Ort weisen darauf hin.

In allen festgesetzten Naturschutzgebieten gilt ganzjährig ein Wegegebot, um die wertvolle Vegetation und seltene Arten zu schützen. Auch wenn die Floristen derzeit keine Blumen verkaufen – im Naturschutzgebiet darf keine Blume gepflückt werden, um diesem Engpass zu entgehen. Infotafeln vor Ort geben weitere Hinweise und sollten dringend beachtet werden. Im Naturschutzgebiet rund um Walberla und Rodenstein beispielsweise bleiben Hunde angeleint und es darf weder auf noch abseits der Wege Fahrrad gefahren werden.

Auf die Einhaltung der Gesetze achten die Naturschutzwächter, die im Auftrag des Landratsamtes – untere Naturschutzbehörde – unterwegs sind.

Autor:

Roland Rosenbauer aus Forchheim

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