Hilfspaket von der EU-Kommission genehmigt
MdL Barbara Fuchs informiert zum Start des BayernFonds

Vorsitzender der Kontrollkommission BayernFonds Josef Zellmeier (rechts) und seine Stellvertreterin Barbara Fuchs. | Foto: Stefan Obermeier / Bildarchiv Bayerischer Landtag
  • Vorsitzender der Kontrollkommission BayernFonds Josef Zellmeier (rechts) und seine Stellvertreterin Barbara Fuchs.
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MÜNCHEN (pm/ak) - Nach der Freigabe durch die EU-Kommission kann der BayernFonds und damit auch die Kontrollkommission des Landtags ihre Arbeit aufnehmen. Mit dem BayernFonds sollen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie abgemildert werden.

Die Fürther Landtagsabgeordnete Barbara Fuchs, die zur stellvertretenden Vorsitzenden der parlamentarischen Kontrollkommission BayernFonds gewählt wurde, freut sich, dass es nun ein zielgerichtetes Rettungsinstrument für durch Corona ins straucheln geratene Hidden Champions und verheißungsvolle Start-ups gibt.

Der BayernFonds wurde eingerichtet, um die bestehenden Landes- und Bundesprogramme zu ergänzen. Dabei sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen mit herausragender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Bayern unterstützt werden, die nicht unter den Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes fallen. So können auch ganz konkret von Corona gebeutelte Unternehmen aus Stadt und Landkreis Fürth vom BayernFonds profitieren. Schon jetzt hat ein Unternehmen aus Mittelfranken eine Voranfrage zum BayernFonds gestellt, erklärt Barbara Fuchs, MdL.

Die Kontrollkommission BayernFonds wacht über Mittel von bis zu 46 Milliarden Euro. Diese teilen sich auf bis zu 26 Milliarden Euro für Bürgschaften und bis zu 20 Milliarden Euro für Rekapitalisierungsmaßnahmen, wie stillen Beteiligungen, auf.
Um die eingesetzten Steuermittel bestmöglich zu schützen, wurde ein komplexer mehrstufiger Prüfungsprozess eingerichtet.MdL Barbara Fuchs gibt zu bedenken, dass eine gewissenhafte Prüfung und eine rasche Hilfe nicht in Widerspruch stehen dürfen.
„Wird ein Unternehmen abgelehnt, dürfen die angefallenen Verfahrenskosten nicht in voller Höhe in Rechnung gestellt werden, da sich diese Betriebe bereits in einer finanziellen Notlage befinden und so deren Lage verschärft wird“, kritisiert Fuchs.

Die Antragstellung und Beratung erfolgt über das Bayerische Wirtschaftsministerium.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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