Anmeldung über "Little Bird"
Platzvergabe für Kindertagesstätten

Das Symbolfoto wurde im integrativen Kita „Storchennest“ aufgenommen. | Foto: © Kita Storchennest Oberasbach
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OBERASBACH (pm/ak) - Seit Anfang des Jahres können Eltern ihren Nachwuchs über das zentrale Onlineportal "Little Bird" für die Oberasbacher Kitas registrieren. Die Zusagen für die Krippen- und Kindergartenplätze erfolgen ab Ende Februar.

Eltern müssen sich allerdings noch ein wenig gedulden, wenn es um die Vergabe der Krippen- und Kindergartenplätze für das neue Betreuungsjahr geht. Möglicherweise zieht sich der Prozess noch bis Ende März, Anfang April hin. Zum momentanen Zeitpunkt ist es zudem nicht abzusehen, wie viele Vorschulkinder (Korridorkinder) im September 2021 tatsächlich in die Schule gehen werden. Deshalb werden noch Betreuungsplätze "zurückgehalten", die erst zu einem späteren Zeitpunkt vergeben werden können.

Seit Jahresbeginn nutzen die Träger aller Oberasbacher Kinderbetreuungseinrichtungen das Onlineportal Little Bird.
Das zentrale Anmeldeverfahren gestaltet sich nun für alle Beteiligten – Stadtverwaltung, Kitas, Eltern – wesentlich komfortabler, da der bisher aufwendige Prozess des Datenabgleichs der Vergangenheit angehört.
Die Eltern können sich nun bequem von zu Hause einen Überblick über das Angebot verschaffen und ihr Kind bei ihren Wunscheinrichtungen anmelden. Es ist möglich, sich bis zu 12 Monate vor dem gewünschten Aufnahmetermin bei drei Einrichtungen gleichzeitig vormerken zu lassen und Prioritäten von 1 bis 3 zu vergeben.

Für Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder während des aktuellen Lockdowns unter keinen Umständen gewährleisten können, gibt es die Möglichkeit der Notbetreuung. Momentan nehmen gut die Hälfte der Krippen- und Kindergartenkinder dieses Angebot wahr.
Für Eltern die den Nachwuchs allerdings zu Hause betreuen, ist unter bestimmten Umständen eine Gebührenerstattung vorerst für den Monat Januar möglich. So bezieht sich die Gebührenerstattung ausdrücklich nur auf städtische Einrichtungen, und wenn das Kind die Notbetreuung der Kita an keinem einzigen Tag im Monat besucht hat.

Über eine generelle Regelung zur Unterstützung der Einrichtungen nicht städtischer Träger hat der Freistaat Bayern bis dato noch keine Entscheidung getroffen.

Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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