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Akute Gefahrenlage in Oberasbach
Rednitz gesperrt, Brücke tabu

Im markierten Bereich gilt das Betretungsverbot. | Foto: Landratsamt Fürth
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  • Im markierten Bereich gilt das Betretungsverbot.
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OBERASBACH (pm/ak) – Das Landratsamt Fürth hat zwei Allgemeinverfügungen erlassen, die den Gemeingebrauch der Rednitz im Bereich der Rothenburger Straße sowie den Zugang zur Stahlbrücke unterhalb der ehemaligen Bibertbahntrasse vorübergehend einschränken. Hintergrund sind sicherheitsrelevante Mängel an der Brückenkonstruktion, die eine unmittelbare Unfallgefahr darstellen.

Konkret untersagt die Verfügung jegliche Nutzung der Rednitz – insbesondere das Baden und das Befahren mit Fahrzeugen – im Abschnitt zwischen dem Beginn der Kanuslalomstrecke des Kanuvereins SGV 1883 und einem Punkt 20 Meter unterhalb der ehemaligen Eisenbahnbrücke. Die Regelung gilt ab sofort und bleibt bis auf Weiteres in Kraft.

Darüber hinaus wurde ein absolutes Betretungsverbot für das Gebiet rund um die Stahlbrücke ausgesprochen. Betroffen ist das Areal nordöstlich des Abwasserhebewerks an der Rothenburger Straße sowie westlich der Rednitz. Das Betretungsverbot an der Stahlbrücke in Oberasbach, das durch die Allgemeinverfügung vom 24. Oktober 2025 angeordnet wurde, wurde im Sonderamtsblatt Nr. 21a bis zum  verlängert. Der Aufenthalt auf und unter den dort befindlichen baulichen Anlagen ist damit bis einschließlich 18. Januar 2026 untersagt.

Die Maßnahme dient dem Schutz der Bevölkerung und soll verhindern, dass es im Bereich der maroden Brückenkonstruktion zu Unfällen kommt. Die beigefügten Lagepläne sind Bestandteil der Verfügungen und markieren die betroffenen Zonen deutlich. Das Landratsamt appelliert an die Bevölkerung, die Sperrungen zu respektieren und die ausgewiesenen Bereiche zu meiden.

Im markierten Bereich gilt das Betretungsverbot. | Foto: Landratsamt Fürth
Im markierten Bereich gilt das Betretungsverbot. | Foto: Landratsamt Fürth
Autor:

Arthur Kreklau aus Fürth

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