Wünsche nach stadtweitem Feuerwerksverzicht
Böllerverbote und Sperrungen in der Innenstadt!
- Feuerwerksverbot 2025: Königstrasse, Hauptmarkt, Burg.
- Foto: Stadt Nürnberg / Ordnungsamt)
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NÜRNBERG (pm/nf) – Die Stadt Nürnberg erweitert die Feuerwerksverbotszonen an Silvester dieses Jahr um den Bereich Hinter den Fleischbänken und den Jakobsplatz.
Grund für die städtischen Verbotszonen ist, dass sich in diesen Bereichen sehr viele Menschen aufhalten und Feuerwerkskörper immer wieder zwischen den dicht stehenden Menschen abgebrannt werden.
Außerdem werden dort zahlreiche Feuerwerkskörper in den gesetzlichen Verbotsbereichen rund um Kirchen und besonders brandempfindlichen Gebäuden abgebrannt oder diese direkt beschossen. Deshalb wurde die Verbotszone dieses Jahr auch erweitert um den Bereich Hinter den Fleischbänken, wo sich sehr viele Menschen an der „Feuerzangenbowle“ aufhalten, und den Jakobsplatz, an dem sich die Jakobskirche und die Elisabethkirche befinden und die Stände des „Winterdorfs“ stehen.
Die herkömmlichen Silvesterfeuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen ausschließlich am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Dabei gelten folgende örtliche Verbotsbereiche: Generell dürfen in Deutschland keine Feuerwerkskörper in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abgebrannt werden (Paragraf 23, Absatz 1, 1. Sprengstoffverordnung). Dieses Verbot gilt auch ohne Verbotsschilder.
In der Nürnberger Innenstadt gibt es zudem folgende Verbotszonen: Im Bereich rund um die Burg (Vestnertorbrücke, Stadt- und Landfreiung, Platz an der Kaiserstallung, Ölberg, Burgstraße ab Schildgasse und die Straße Am Ölberg; in der Karte 1 blau umrandet) dürfen am 31. Dezember zwischen 21 und 2 Uhr Feuerwerkskörper nicht abgebrannt und auch nicht mitgeführt werden. Auf der zur Innenstadt liegenden Stadtfreiung dürfen zudem keine Glasflaschen, Gläser und ähnliche zerbrechliche Gegenstände mitgeführt werden (Silvesterverordnung der Stadt Nürnberg vom 15.12.2016).
- Feuerwerksverbot 2025: Jakobsplatz.
- Foto: Stadt Nürnberg / Ordnungsamt
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Im Bereich von der Lorenzkirche über Museumsbrücke, Fleischbrücke, Hinter den Fleischbänken, Hauptmarkt, Winklerstraße, Sebalduskirche bis zum Ölberg sowie am Jakobsplatz ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern am 31. Dezember und 1. Januar ganztägig verboten (Allgemeinverfügung der Stadt Nürnberg vom 8. Dezember 2025, amtliche Bekanntmachung mit Amtsblatt Nr. 26 am 17. Dezember 2025).
In diesen Bereichen weisen Hinweisschilder mit dem Aufdruck „Feuerwerk verboten – No Fireworks“ auf die Verbote hin. Die Polizei führt hier verstärkt Kontrollen durch. An der Burg findet am Eingang zur Stadtfreiung eine Zugangskontrolle mit Taschenkontrolle durch einen Sicherheitsdienst statt. Mitgeführte Feuerwerkskörper, Gläser und Glasflaschen müssen abgegeben werden. Verstöße gegen diese Verbote können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Allgemeine Sicherheitsregeln zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern stellt eine erhebliche Gefahr für Menschen, Tiere und Gebäude dar. Es dürfen deshalb nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 und F2 verkauft und abgebrannt werden, die eine Registriernummer der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer anderen benannten Stelle und das CE-Zeichen haben. Feuerwerkskörper ohne diese Prüfzeichen stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar und führen immer wieder zu schweren Unfällen. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten.
Mit erlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (sogenannte PTB-Waffen) dürfen in der Öffentlichkeit grundsätzlich keine pyrotechnischen Gegenstände abgeschossen werden, auch nicht mit einem „Kleinen Waffenschein“. Bei der Benutzung von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen kann eine Geldbuße bis zu 10 000 Euro verhängt, der „Kleine Waffenschein“ widerrufen und die Waffe eingezogen werden.
Die Stadt Nürnberg appelliert an alle Personen, die Feuerwerkskörper abbrennen, diese Verbote und die Sicherheitshinweise zum Schutz für sich selbst, umstehende Personen und Anwohner zu beachten, Verpackungen und Reste der Feuerwerkskörper sowie mitgebrachte Flaschen wieder mitzunehmen und ordentlich zu entsorgen.
Wünsche nach einem stadtweiten Feuerwerkverbot
Immer mehr Menschen in Deutschland lehnen das Silvesterfeuerwerk aufgrund der Gefahren, Belästigungen und Verschmutzungen ab und wünschen sich weitergehende Einschränkungen oder Verbote. Viele Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg wenden sich deshalb an die Stadt, weitere Verbotszonen oder ein stadtweites Feuerwerksverbot zu erlassen. Nach der derzeitigen Rechtslage können die Städte und Gemeinden das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aber nur in Bereichen mit besonderen Gefahrenlagen verbieten, zum Beispiel bei großen Menschenansammlungen oder besonders brandempfindlichen Gebäuden.
Außerdem können die Gemeinden in dichtbesiedelten Gemeindeteilen das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verbieten, die nur eine Knallwirkung haben, nicht jedoch Feuerwerkskörper, die nur Leuchteffekte oder kombinierte Leucht- und Knalleffekte haben, was für die Mehrzahl der in Deutschland verkauften Feuerwerkskörper gilt. Ein Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern mit ausschließlicher Knallwirkung wäre daher nicht erklärbar, nutzlos und nicht kontrollierbar. Der Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt vor Brandgefahr, Lärm, Feinstaub und Abfall allgemein reicht nach der jetzigen Rechtslage für den Erlass von Feuerwerksverboten nicht aus. Die Stadt Nürnberg hat deshalb derzeit keine Möglichkeit, ein Feuerwerksverbot für Stadtteile oder die ganze Stadt zu erlassen.
Verkehrsbeschränkungen im Bereich der Burg in der Silvesternacht
Um die Zufahrten zur Burg in der Silvesternacht für Feuerwehr und Rettungsdienste freizuhalten, sind die Zufahrten zu folgenden Straßen von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, gesperrt: Vestnertormauer, Obere und Untere Söldnersgasse, Paniersplatz, Burgstraße, Obere Schmiedgasse und Bergstraße ab dem Albrecht-Dürer-Denkmal. Dazu werden an den Zufahrten Durchfahrtssperren aufgestellt. Durchgehend absolute Halteverbote gelten ebenfalls von 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 7 Uhr, in der Oberen Söldnersgasse ab Paniersplatz und in der Burgstraße auf der gesamten Länge.
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