Mehrwertsteuer Gastronomie gesenkt
Diese steuerlichen Entlastungen werden Realität
- Die Länderkammer stimmte zu, obwohl Länder und Kommunen die Hälfte der Kosten tragen müssen.Sebastian Christoph Gollnow/dpa
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REGION (pm/nf) Höhere Pendlerpauschale, Fortführung der Stromsteuerentlastung für das produzierende Gewerbe, Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie, vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung sind das Paket, das ab 1. Januar 2026 für Entlastung sorgen soll.
„Wohlstand sichern und Zukunft stärken – wir brauchen spürbare Entlastungen für unsere Bürgerinnen und Bürger sowie für unsere Unternehmen! Bayern hat dazu eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt und sich in diesem Jahr auf allen Ebenen mit Nachdruck dafür eingesetzt – mit großem Erfolg! Die im Bundesrat beschlossenen Entlastungsmaßnahmen für 2026 sind ein wuchtiges Paket, um unserem Land einen kräftigen Schub zu geben!“, freut sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Beschlüsse im Bundesrat.
„Die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 1. Kilometer auf 38 Cent entlastet alle, die täglich zur Arbeit fahren – egal, ob auf kurzen oder langen Strecken.
Ab 2026 wird zudem die Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent für die Abgabe von Speisen herabgesetzt – ein starker Impuls für unsere Wirte und ein positives Signal für die regionale Wirtschaft!
Ehrenamtliches Engagement und Gemeinnützigkeit fördern wir mit einer spürbaren steuerlichen Entlastung. Denn gesellschaftliches Engagement ist das Herz unserer Heimat – das gilt es zu bewahren!
Mit der dauerhaften Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe sowie für land- und forstwirtschaftliche Betriebe setzen wir ein deutliches Zeichen für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung entlastet unsere Landwirte spürbar und trägt dazu bei, die Produktion in der heimischen Landwirtschaft langfristig zu sichern.
Und nicht zuletzt wird die Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert – ein wichtiger Anreiz für eine nachhaltige, emissionsfreie Mobilität der Zukunft!“, so Füracker weiter.
Der Bundesrat hat am 19. Dezember folgende steuerliche Entlastungen auf den Weg gebracht:
• Erhöhung der Pendlerpauschale von 30 Cent auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer zum 1. Januar 2026
• Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie von 19 Prozent auf sieben Prozent für die Abgabe von Speisen zum 1. Januar 2026
• Stärkere Förderung von Ehrenamt und Gemeinnützigkeit unter anderem durch die Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro
• Verstetigung der Stromsteuersenkung für das produzierende Gewerbe sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf das europäische Mindestmaß (50 Cent je Megawattstunde)
• Vollständige Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung
• Einführung einer Aktivrente, das heiß, wer künftig das gesetzliche Rentenalter erreicht hat und freiwillig weiterarbeitet, kann den Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro steuerfrei vereinnahmen.
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