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Allgemeinverfügung bis 4. Januar 2026
Messer- und Waffenverbot an den Hauptbahnhöfen Nürnberg und Augsburg

Das Verbot gefährlicher Gegenstände gilt vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026.  | Foto: © Bundespolizei
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  • Das Verbot gefährlicher Gegenstände gilt vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026.
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NÜRNBERG (pm/nf) - Für den Zeitraum ab 28. November 2025, 06:00 Uhr bis zum 4. Januar 2026, 24:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe Augsburg und Nürnberg. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Die schärferen Regeln sollen in der Vorweihnachtszeit, bis Anfang Januar an den Bahnhöfen in Nürnberg und Augsburg gelten.  | Foto: Sven Hoppe/dpa
  • Die schärferen Regeln sollen in der Vorweihnachtszeit, bis Anfang Januar an den Bahnhöfen in Nürnberg und Augsburg gelten.
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Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des erhöhten Reiseverkehrs zur Vorweihnachtszeit und um den Jahreswechsel zu erhöhen.

Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung

In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

Außerdem:

- Das Führen von Waffen in der Öffentlichkeit unterliegt
waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten
bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner
Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).
- Waffen, auch solche, die zur Selbstverteidigung gedacht sind,
bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die
eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation
beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.
- Privatpersonen, die Waffen tragen, vernachlässigen oft
deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu
einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.
- Waffen erschweren Helfern und der Polizei zu erkennen, wer Täter
und wer Opfer ist.
- Eine Waffe kann im ungünstigsten Fall abgenommen und gegen den
angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.
- Der Einsatz von Waffen führt schnell zu lebensbedrohlichen
Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie
finanzielle Folgen haben.

Das Verbot gefährlicher Gegenstände gilt vom 28. November 2025 bis zum 4. Januar 2026.  | Foto: © Bundespolizei
Die schärferen Regeln sollen in der Vorweihnachtszeit, bis Anfang Januar an den Bahnhöfen in Nürnberg und Augsburg gelten.  | Foto: Sven Hoppe/dpa
Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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