Bundespolizei
Messerverbot am Nürnberger Hauptbahnhof im Mai
- Die Bundespolizei will das Verbot zum Mitführen gefährlicher Gegenstände streng kontrollieren.
- Foto: Daniel Karmann/dpa
- hochgeladen von Nicole Fuchsbauer
- Immer öfter kommt es laut der Bundespolizei an Bahnhöfen zu Gewalttaten mit Messern.
- In Nürnberg sind «gefährliche Gegenstände» nun einen Monat lang komplett verboten.
Nürnberg (dpa/lby) - Für den Hauptbahnhof in Nürnberg gilt den ganzen Mai über ein Verbot zum Mitführen von gefährlichen Gegenständen wie Messern, Schreckschusswaffen und Werkzeugen. Die Bundespolizei erließ dazu eine entsprechende Allgemeinverfügung, wie ein Sprecher mitteilte.
Der Hauptbahnhof Nürnberg zählt als Kriminalitätsschwerpunkt und steht seit Längerem im Fokus der Sicherheitsbehörden. Es ist nicht das erste Mal, dass ein solches Verbot ausgesprochen wird.
Anfang April hatte die Stadt Nürnberg bereits eine Waffenverbotszone für den Bereich um den Hauptbahnhof erlassen. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt veröffentlicht:
https://www.nuernberg.de/imperia/md/zentral/dokumente/amtsblatt/2025/2025_09_amtsblatt.pdf
Begründet wird die Maßnahme der Bundespolizei mit einem Anstieg der Gewaltdelikte an Bahnhöfen, viele davon demnach mit Messern. Die Zahl dieser Delikte habe sich von Oktober 2024 bis März 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum verdoppelt. Die Bundespolizei bezeichnete die Maßnahme deshalb als erforderlich.
Sicherheit für Reisende soll erhöht werden
Das Verbot tritt am 1. Mai um 00.00 Uhr in Kraft und gilt bis zum 31. Mai um 24.00 Uhr. Es umfasst demnach den gesamten Gebäudeteil des Hauptbahnhofs in Nürnberg. Darin seien auch der Personentunnel, die zugehörigen Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen eingeschlossen. Innerhalb des Bahnhofsgebäudes seien zudem das Untergeschoss mit Schließfachanlage sowie Erdgeschoss und Obergeschoss mit Galerie einbezogen.
Mit der Maßnahme sollen Straftaten verhindert und Reisende wie auch Polizeibeamte geschützt werden. Wer sich nicht daran hält, muss damit rechnen, dass die Bundespolizei die gefährlichen Gegenstände an sich nimmt und ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren einleitet.
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