Verwaltungsgericht Würzburg gibt Anträgen auf Wiedereröffnung statt ++ Nürnberg bleibt vorerst geschlossen
Update: Wöhrl erreicht weitere Teilöffnung von Standorten

Foto: Nicole Fuchsbauer

Update: 27. April 2020

Das Modehaus Rudolf Wöhrl SE hat weitere Teilöffnungen ihrer Häuser erreicht. Am 27. April entschied das Verwaltungsgericht Bayreuth, dass auch die Standorte in Bamberg, Coburg und Hof auf einer auf maximal 800 Quadratmeter verkleinerten Verkaufsfläche wieder öffnen dürfen.
Zuvor hatten bereits die Verwaltungsgerichte in Würzburg, München und Sigmaringen entschieden, dass die Bestimmungen der Zweiten Bayerischen Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 16. April 2020 der Öffnung bei entsprechender Flächenbegrenzung nicht entgegenstehen. Ablehnende Entscheidungen ergingen dagegen von den Verwaltungsgerichten in Augsburg, Ansbach und Regensburg.Damit sind neun von insgesamt 29 WÖHRL-Häuser wieder teilgeöffnet, davon acht in Bayern (München-Unterföhring, Würzburg [2], Schweinfurt, Bad Neustadt, Bamberg, Coburg, Hof) sowie ein Haus in Baden-Württemberg (Ulm).
Mit Zustimmung hat WÖHRL zudem den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zur Kenntnis genommen, der festgestellt hat, dass die derzeit in Bayern geltende Verkaufsflächenregelung mit Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (Gleichheitsgrundsatz) unvereinbar ist.

Christian Greiner, Eigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender der Rudolf Wöhrl SE: „Die gegensätzlichen Urteile der regionalen Verwaltungsgerichte, vor allem aber die heutige Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes zeigen eines klar: Nicht eine starre Quadratmetergrenze kann ein sinnvoller Maßstab für Ladenöffnungen sein, sondern die Regel   ́ausreichend Platz pro Kunde` und ein überzeugendes Hygienekonzept. Ansonsten sollte Chancengleichheit im Einzelhandel herrschen.“

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REGION/MÜNCHEN (pm/nf) - Das Modehaus WÖHRL hat Teileröffnungen weiterer Standorte erreicht. Das Bayerische Verwaltungsgericht in Würzburg gab heute den Anträgen der Rudolf Wöhrl SE statt, die beiden Häuser in Würzburg sowie den Standort Schweinfurt mit Verkaufsflächen von jeweils maximal 800 Quadratmetern wieder zu eröffnen. Eine Öffnung mit Begrenzung für das Haupthaus in Nürnberg wurde ganz aktuell vom Verwaltungsgericht Ansbach abgelehnt. Ein Sprecher des Unternehmens erklärte auf MarktSpiegel-Anfrage, dass man die Entscheidung prüfen lasse, der Gang in die nächste Instanz sei aber noch fraglich. 

Damit bietet WÖHRL seinen Kunden ab dem kommenden Montag (27. April) wieder ein ausgewähltes Sortiment an Damen- und Herrenbekleidung. Die Einhaltung der Vorschriften zum Infektionsschutz sei gewährleistet. Auch das WÖHRL-Haus im nordbayerischen Bad Neustadt kann ab Montag auf einer Teilfläche wieder öffnen, nachdem sich das zuständige Landratsamt der Rechtsauffassung des Unternehmens angeschlossen hatte. Damit werden kommende Woche mindestens 5 der 29 WÖHRL-Filialen wieder partiell geöffnet sein. Bereits vor ein paar Tagen hatte WÖHRL beim Verwaltungsgericht Sigmaringen einen Erfolg erzielt, so dass die Filiale in Ulm seit vergangenem Dienstag wieder geöffnet ist.
Christian Greiner, Eigentümer und Aufsichtsratsvorsitzender der Rudolf Wöhrl SE: „Es ist sehr erfreulich, dass die Verwaltungsgerichte unserer Rechtsauffassung folgen. Es ist nicht erkennbar, warum eine abgetrennte Verkaufsfläche in einem großen Modehaus anders behandelt werden soll als ein Laden, der zufälligerweise eine Fläche von 800 Quadratmetern oder weniger hat. Im Einzelhandel sollte stets Chancen- und Wettbewerbsgleichheit gelten.“

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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