Allgemeinverfügung Bundespolizei
Hauptbahnhof Nürnberg: Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten
NÜRNBERG (pm/nf) – Die Bundespolizei erlässt vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Anzahl an Gewaltdelikten im Zeitraum vom 29. Mai, 15:00 Uhr, bis 31. Mai, 03:00 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Es wird an dem Wochenende hoher Reiseverkehr erwartet. Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle...