Allgemeinverfügung Bundespolizei
Hauptbahnhof Nürnberg: Mitführen von gefährlichen Gegenständen verboten

Foto: © Bundespolizei

NÜRNBERG (pm/nf) – Die Bundespolizei erlässt vor dem Hintergrund einer anhaltend hohen Anzahl an Gewaltdelikten im Zeitraum vom 29. Mai, 15:00 Uhr, bis 31. Mai, 03:00 Uhr, eine Allgemeinverfügung für den Hauptbahnhof Nürnberg, mit der das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten wird. Es wird an dem Wochenende hoher Reiseverkehr erwartet.

Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung umfasst alle Gebäudeteile des Hauptbahnhofes, einschließlich der Personentunnel, zugehörige Bahnsteige sowie alle öffentlich erreichbaren Ebenen. Die Allgemeinverfügung gilt auch an den Bahnhöfen München, Regensburg, Rosenheim und Bahnhof München-Ost.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände in den oben genannten Zeiträumen untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden.

Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung

Auf Plakaten im Nürnberger Hauptbahnhof wird ebenfalls auf das Mitführverbot hingewiesen.

Die genannten Maßnahmen wurden eng mit der Polizei des Landes Bayern und der Deutschen Bahn AG abgestimmt.

Autor:

Nicole Fuchsbauer aus Nürnberg

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