Hausrecht

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Panorama
Hat erlassen, dass in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen muss: Ministerpräsident Markus Söder.
Foto: Sven Hoppe/dpa

Es geht in die nächste Instanz
Bundesgericht verhandelt über Söders Kreuzerlass

MÜNCHEN / LEIPZIG (dpa/mue) - Das Kreuz mit dem Kreuz: Seit 2018 muss in jedem staatlichen Gebäude in Bayern ein Kruzifix hängen - und seitdem gibt es Kritik an dieser Verordnung. Nun beschäftigt der sogenannte Kreuzerlass von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Dort soll am Donnerstag (14. Dezember) über die umstrittene Vorschrift verhandelt werden. «Religiöse Symbole haben in einem demokratischen Rechtsstaat in öffentlichen Einrichtungen, die zu...

  • Bayern
  • 11.12.23
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