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BGH kippt Klausel bei Riester-Rente
KARLSRUHE (dpa/mue) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Regelung in Verträgen einer fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung für unwirksam erklärt, die es dem Versicherer einseitig erlaubte, nachträglich die Rente zu kürzen. In dem konkreten Fall war die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung vor Gericht gezogen. Das Urteil betrifft laut Verbraucherschützern aber auch Verträge anderer großer Anbieter. Die beanstandete Klausel sah vor, dass die Allianz...