wölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Lokales
Lockdown in Nürnberg. | Foto: Victor Schlampp
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Nürnberg bei einem Inzidenzwert zwischen 50 und 100
Click & Meet: Wirtschaftsreferent erklärt, welche Lockerungen ab Montag gelten!

NÜRNBERG (nf) - Der Corona-Lockdown wurde bis zum 28. März verlängert. Dazu hat am vergangenen Freitag die Bayerische Staatsregierung die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) veröffentlicht. In Abstufungen sind einige Lockerungen - u.a. für den Handel möglich. Wirtschaftsreferent Dr. Michael Fraas erklärt, wann ,,Click & Meet" erlaubt ist und was passiert, wenn der Wert wieder ansteigen sollte.  In Paragraph 12 Abs. 1 Satz 7 der BayIfSMV ist „Click & Meet“ geregelt...

  • Nürnberg
  • 07.03.21
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