Auskunftspflicht
Bundestag schärft Lobbyregister nach

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BERLIN (dpa/mue) - Der Bundestag hat das Lobbyregister nachgeschärft und dabei die Auskunftspflichten von Interessensvertretern ausgeweitet. Sie müssen künftig zum Beispiel angeben, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Außerdem sollen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen.

Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Lobbyisten müssen nun auch angeben, wenn sie nicht die Interessen ihres eigentlichen Auftraggebers vertreten, sondern die einer dritten Seite. Und wenn Mandats- und Amtsträger ins Lager der Lobbyisten wechseln, müssen sie aktuelle und frühere Ämter und Mandate offenlegen. Gesetzgebungsverfahren müssten nachvollziehbar sein, sagte Johannes Fechner von der SPD. Jedes Jahr würden in Deutschland 800 Millionen Euro für Lobbyismus ausgegeben. «Das zeigt schon einmal, wie stark und intensiv die Bestrebungen sind, uns hier zu beeinflussen. Dabei muss Interessensvertretung gar nicht mal zwingend etwas Schlechtes sein.» Sie müsse aber transparent sein.

«Gesetz vollkommen vermurkst»

Für die Union bestritt Patrick Schnieder, dass dies mit dem Gesetz gelinge. «Dieses Gesetz ist vollkommen vermurkst. Es führt zu mehr Intransparenz und mehr Bürokratie», sagte der CDU-Abgeordnete. Er kritisierte, dass künftig Spenden von mehr als 10.000 Euro, die nicht mehr als zehn Prozent des Gesamtspendenaufkommens ausmachen, nicht mehr veröffentlicht werden müssten. Das führe dazu, dass «links-grüne Vorfeldorganisationen» wie Greenpeace, der BUND oder die Deutsche Umwelthilfe nicht mehr offenlegen müssten, wie sie finanziert werden.

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen. Sie müssen Angaben zum Beispiel über ihre Auftraggeber und Themenbereiche sowie zum personellen und finanziellen Aufwand ihrer Lobbytätigkeit bei Bundestag und Bundesregierung machen. Lobbyisten sind verpflichtet, sich an einen vorgegebenen Verhaltenskodex zu halten. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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