Gewalt gegen Frauen
Haben sich elektronische Fußfesseln bewährt?
- Der Einsatz von elektronischen Fußfesseln soll ausgeweitet werden - zum Schutz der meist weiblichen Opfer.
- Foto: Andreas Arnold/dpa-Pool/dpa (Archivbild)
- hochgeladen von Victor Schlampp
München (dpa/vs) - Die Politik plant, den Einsatz elektronischer Fußfesseln zum Schutz von Opfern häuslicher Gewalt auszuweiten. Doch welche Erfahrungen hat Bayern bisher damit gemacht?
Bayerns Innenminister Joachim Herrmann bewertet den Einsatz von elektronischen Fußfesseln bei Tätern von Gewalt gegen Frauen positiv. Bayern habe mit der Anordnung als Präventivmaßnahme gute Erfahrungen gemacht, sagte der CSU-Politiker im Bayerischen Rundfunk. «Dass wir hier den Schutz von potenziellen Opfern verbessern können, ist unstrittig.»
Mit Blick auf die bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes ergänzte Herrmann: «Inwieweit das jetzt mit den neuen gesetzlichen Grundlagen ausgeweitet wird, wird man sehen. Insgesamt ist es aber vor allem erfreulich, dass es technisch wirklich gut funktioniert.»
Für wen sind die Fußfesseln gedacht?
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll der Einsatz elektronischer Fußfesseln die Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Damit kann ein vom Gericht angeordnetes Annäherungsverbot effektiver durchgesetzt werden. Denn kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt. Mit Inkrafttreten der Reform im kommenden Jahr wird mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen gerechnet.
«In erster Linie sind das Fälle, wo wir Opfer schützen wollen», schilderte Herrmann bei Bayern 2. «Das sind vor allem auch Auflagen von Stalkingfällen, wenn ein - in der Regel - Mann eine Frau belästigt hat, es hier vielleicht schon zu Straftaten gekommen ist, die Gefährdung besteht, dass der Mann wieder der Frau zu nahe kommen will, sie verfolgt, bedrängt und dann das Gericht entsprechende Auflagen macht.»
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