Digitales Grundgesetz kommt
Heute wird verhandelt

Hass kennt im Internet oft keine Grenzen - damit soll in der EU bald Schluss sein. | Foto: Frank Rumpenhorst/dpa
  • Hass kennt im Internet oft keine Grenzen - damit soll in der EU bald Schluss sein.
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BRÜSSEL (dpa) - Die Europäische Union könnte an diesem Freitag einen großen Schritt bei der Regulierung des Internets machen.

Eine Einigung auf ein Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zwischen Unterhändlern der EU-Staaten und des Europaparlaments gilt als wahrscheinlich. Die Verhandlungen ( seit 10.00 Uhr) könnten jedoch bis in den späten Abend gehen.

Der DSA soll unter anderem dafür sorgen, dass illegale Inhalte wie Hassrede schneller aus dem Netz entfernt, schädliche Desinformation und Manipulation weniger geteilt und auf Online-Marktplätzen weniger gefälschte Produkte verkauft werden. Grundlegendes Prinzip ist: Was offline illegal ist, soll es auch online sein. Anbieter digitaler Dienste sollen von Rechtssicherheit und einheitlichen Regeln in der EU profitieren. Große Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern müssen deutlich mehr Regeln befolgen als kleinere.

Digital-Paket der EU mit zwei Teilen

Der DSA ist Teil eines großen Digital-Pakets, das die EU-Kommission im Dezember 2020 vorgeschlagen hat. Der zweite Teil ist das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA), bei dem es bereits Ende März eine Einigung gab. Der DMA soll vor allem die Marktmacht von Tech-Giganten wie Google und Facebook mit strengeren Regeln beschränken.

Beim DSA dürfte künftig gelten, dass illegale Inhalte wie Hassrede zügig entfernt werden müssen. Ein Richtwert dabei dürften 24 Stunden sein. Marktplätze dürften dazu verpflichtet werden, Anbieter zu überprüfen, damit weniger gefälschte Produkte im Netz landen. Auch manipulative «Dark Patterns», die Verbraucher zur Kaufentscheidung drängen, sollen verboten werden.

Personalisierte Werbung bald reguliert?

Sensible Daten wie religiöse Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder politische Ansichten dürfen nicht mehr für gezielte Werbung genutzt werden. Minderjährige sollen grundsätzlich keine personalisierte Werbung zu sehen bekommen. Auch müssen etwa soziale Netzwerke ihre Empfehlungsalgorithmen transparenter machen und den Nutzern bei der Gestaltung ihres Feeds Wahlmöglichkeiten bieten. Bei Verstößen drohen empfindliche Strafen.

Gegen Falschinformationen auf großen Plattformen

Besonders große Plattformen mit mindestens 45 Millionen Nutzern müssen mit Blick auf schädliche Inhalte wie Propaganda und Desinformation regelmäßig eine Risikobewertung vornehmen und Gegenmaßnahmen vorschlagen. Außerdem sollen Forscher Zugang zu den Daten und Algorithmen bekommen.

Der SPD-Europaabgeordnete Tiemo Wölken sieht im DSA ein «neues digitales Grundgesetz». «Es schafft klare Spielregeln für Plattformen, definiert Rechte für Nutzerinnen und Nutzer und stellt sicher, dass es eine allgemeine Aufsicht über die Vorgaben gibt.»

In Deutschland gilt schon jetzt das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) zur Bekämpfung von Straftaten und Hassrede im Internet. Dies dürfte in weiten Teilen durch den DSA ersetzt werden.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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