Rattenmörder in Weiden erneut vor Gericht
Jetzt geht es um die Frage nach der Schuldfähigkeit

Eine zahme Ratte: Wie kann man so ein niedliches Tier so grausaum quälen? | Foto: George Dolgikh - stock.adobe.com (Symbolbild)
  • Eine zahme Ratte: Wie kann man so ein niedliches Tier so grausaum quälen?
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WEIDEN (dpa/lby) - Ein Tierquäler muss sich in Weiden in der Oberpfalz ein drittes Mal vor Gericht verantworten: Der Mann quälte etwa 20 Ratten und Vögel auf sadistische Weise zu Tode und drehte von seinen Taten Handyvideos.

Nachdem im Februar 2022 das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) in Nürnberg das zweitinstanzliche Urteil des Landgerichts Weiden aufhob, wird nun am Mittwoch (13.00 Uhr) erneut verhandelt. Im November 2021 war der Mann in Weiden wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Dagegen gingen er und die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Der Senat des BayObLG betonte einem Sprecher zufolge damals zwar ausdrücklich, dass das Strafmaß grundsätzlich angemessen sei. Jedoch sollte ein psychiatrisches Gutachten zur Schuldfähigkeit des Mannes erstellt werden. Sollte diesem verminderte Schuldfähigkeit oder gar Schuldunfähigkeit bescheinigt werden, steht statt einer Haft die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung im Raum. Am Mittwoch wird das Ergebnis des Gutachtens erwartet.

Der Angeklagte hatte die Tiere im Frühjahr 2020 nach und nach in einer Zoohandlung gekauft. Eine Ratte briet er lebendig in der Pfanne und kommentierte dies mit «Knuspi Steak, frischer geht nicht». Eine Ratte übergoss er mit Feuerzeugbenzin und zündete sie an, einer anderen schnitt er die Pfötchen ab. Die Filmsequenzen, auf denen zu hören ist, wie er sich über das Leid der Tiere amüsiert, schickte er damals an eine Bekannte. Die ging damit zur Polizei.

In erster Instanz war der Mann vor dem Amtsgericht Weiden zu zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Dagegen waren sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung in Revision gegangen.

Autor:

Victor Schlampp aus Schwabach

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