Umstrittene Reformen
Polizeiaufgabengesetz kommt auf den Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Juli mit dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. | Foto: © Uli Deck/dpa (Archivbild)
  • Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Juli mit dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz.
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KARLSRUHE (dpa/mue) - Das Bundesverfassungsgericht befasst sich im Juli mit Möglichkeiten der bayerischen Polizei zum Beispiel auch im Vorfeld konkreter Gefahren aktiv zu werden. Das höchste deutsche Gericht will am 7. und 8. Juli zu gleich mehreren Änderungen des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes mündlich verhandeln, ein Urteil wird erst einige Monate später erwartet.

Die Eingriffsschwelle der sogenannten drohenden Gefahr verletzt aus Sicht der Kritiker unter anderem den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zudem geht es darum, dass der präventive Polizeigewahrsam nunmehr bis zu zwei Monate dauern kann und die Polizei zum Beispiel Handgranaten auch dann einsetzen darf, wenn Unbeteiligte mit hoher Wahrscheinlichkeit gefährdet werden. 

Dem Ersten Senat unter Vorsitz von Gerichtspräsident Stephan Harbarth liegen eine Verfassungsbeschwerde und ein Antrag auf eine abstrakte Normenkontrolle vor. Dabei überprüft das Gericht die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung unter allen infrage kommenden Gesichtspunkten. Dies hatten Bundestagsabgeordnete von FDP, Linke und Grünen 2018 gemeinsam - in einer ungewöhnlichen «Allianz für den Rechtsstaat» - auf den Weg gebracht. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zeigte sich damals «gelassen und überrascht» über die parteiübergreifende Initiative.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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