Erlangen reagiert auf Corona-Krise
Veranstaltungen werden eingeschränkt

ERLANGEN (pm/mue) - Um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt für Veranstaltungen über 1.000 Personen ein bayernweites Verbot. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Bayerische Staatsregierung bereits erlassen.

Diese Vorgabe gilt zunächst bis einschließlich Sonntag, 19. April – darüber hinaus will die Stadt Erlangen für Veranstaltungen mit 500 bis 1.000 Teilnehmenden zunächst bis zum Ende der Osterferien ein so genanntes Verbot mit Erlaubnisvorbehalt aussprechen. Das heißt, Veranstaltungen dieser Größenordnung sind generell nicht erlaubt. Veranstalter können allerdings bei der Ordnungsbehörde der Stadt Erlangen eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dann wird eine Risikobewertung von der Ordnungsbehörde gemeinsam mit dem für die Stadt Erlangen zuständigen Staatlichen Gesundheitsamt vorgenommen. Anhand der Kriterien des Robert Koch-Instituts (RKI) und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) wird dann geprüft, ob die Veranstaltung doch zugelassen werden kann.

Kriterien sind online einsehbar

Bei Veranstaltungen unter 500 Personen soll es – wie von der Staatsregierung empfohlen – weiterhin die Entscheidung jedes Einzelnen sein, ob diese durchgeführt oder besucht werden. Die Stadt appelliert jedoch an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, entsprechend der Kriterien des RKI zu bewerten, ob besondere Risiken vorliegen. Diese entsprechenden Kriterien sind im Internet unter  www.rki.de/covid-19  abrufbar; im Zweifel sollten Veranstaltungen lieber abgesagt werden. Entspre-chend wird die Stadt auch mit den Veranstaltungen verfahren, die sie selbst organisiert oder an denen sie beteiligt ist. Im Markgrafentheater finden deshalb bis zum Ende der Osterferien keine Vorstellungen statt, das Theater in der Garage hingegen bleibt geöffnet.

Autor:

Uwe Müller aus Nürnberg

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