Staatsregierung beschließt Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus
Diese Einschränkungen gelten in Fürth

Farbenprächtig präsentierte sich das Rathaus im vergangenen November bei den „Fürther Glanzlichtern“. Jetzt gelten hier – wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens – gravierende Einschränkungen. | Foto: tom
  • Farbenprächtig präsentierte sich das Rathaus im vergangenen November bei den „Fürther Glanzlichtern“. Jetzt gelten hier – wie in allen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens – gravierende Einschränkungen.
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FÜRTH (pm/tom) – Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen und somit auch die Belastung für das Gesundheitswesen zu reduzieren, wurde von der Bayerischen Staatsregierung eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die am 18. März in Kraft treten und voraussichtlich bis 30. März gelten.

Um eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zu sichern, dürfen Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken, Bau- und Gartenmärkte, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Post, Tierbedarf sowie Reinigungen werktags bis 22.00 Uhr und sonntags bis 18.00 Uhr geöffnet haben. Inwieweit dieser zeitliche Rahmen von allen Geschäften genutzt wird, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Auch der Fürther Markt bleibt bis auf Weiteres geöffnet. Alle anderen Geschäfte bleiben bis 30. März geschlossen.

Neben diesen Einschränkungen beim Einzelhandel und kürzeren Öffnungszeiten für die Gastronomie (nur noch von 6.00 bis 15.00 Uhr geöffnet) sind auch alle Freizeiteinrichtungen von den beschlossenen Maßnahmen betroffen. So bleiben in Fürth das Fürthermare, die Kinos, die Stadthalle, das Stadttheater, das Kulturforum, alle Museen, das Stadtarchiv, die kunst galerie, alle städtischen Sporthallen, Sportplätze, die Volkshochschule (vhs), Kinderspielplätze, die Musikschule und die Jugendhäuser bis 19. April geschlossen.Die Volksbücherei (Vobü) ist zwar ebenfalls geschlossen, doch werden die Leihfristen der entliehenen Medien automatisch an die Schließzeit angepasst, selbstverständlich werden in dieser Zeit auch keine Säumnisgebühren berechnet. Die digitalen Angebote (Onleihe) stehen weiter zur Verfügung. Veranstaltungen finden nicht statt. Auch diese Maßnahme gilt bis 19. April.

Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (z.B. Familie, Beruf) zueinander haben.
Betroffen von den Beschränkungen sind auch Trauungen und Trauerfeierlichkeiten. Bei Eheschließungen im Sitzungssaal des Rathauses ist die Teilnehmerzahl einschließlich des Brautpaares auf maximal 15 Personen beschränkt, bei Trauerfeierlichkeiten auf den städtischen Friedhöfen sind in der Aussegnungshalle am Hauptfriedhof maximal 30 Personen zugelassen. Maximal 20 Personen sind im kleinen Abschiedssaal oder auf den Außenfriedhöfen Stadeln und Vach erlaubt. Bei größeren Trauergesellschaften besteht die Möglichkeit die Feier über Lautsprecher nach außen zu übertragen. Auch diese Regelung gilt bis 19. April.

Auch die Tourist-Information am Bahnhofplatz 2, bleibt von Dienstag, 17., bis Dienstag, 31. März, geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jedoch von Montag bis Freitag, 10 bis 16 Uhr, unter der Rufnummer (0911) 239 58 70 oder per E-Mail (tourist-info@fuerth.de) für Fragen zur Verfügung.

Die Stadt Fürth richtet bietet mittlerweile ein Bürgertelefon für Fragen rund um das Corona-Virus und die damit verbundenen Auswirkungen ein – das Telefon ist bis auf Weiteres von Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr besetzt; die Rufnummer ist die 974-3698.

Der Parteiverkehr im Fürther Rathaus sowie den städtischen Dienstgebäuden wird bis auf Weiteres eingeschränkt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, Erledigungen in den Ämtern auf dringende Angelegenheiten zu reduzieren und den Kontakt über Telefon und E-Mail zu suchen.

Autor:

Tom Schreiner aus Fürth

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